Die bisher weitgehend unerforschten philosophischen Elemente der Interessenjurisprudenz werden
hier erstmalig zusammenhängend betrachtet und Hecks Werk wird zum ersten Mal unter diesem
spezifischen Blickwinkel tiefgehend analysiert. Dazu beginnt die Darstellung mit Hecks
Antworten auf die Fragen nach der Möglichkeit des Erkennens und den Begriffen als besonderen
Mitteln im Erkenntnisprozess. Hecks Antworten werden der sich anschließenden Darstellung seiner
Rechtstheorie und Auslegungsmethode zugrunde gelegt. Die Studie leistet damit auch einen
Beitrag zur juristischen Methodenlehre insgesamt da sie die erkenntnistheoretischen Bezüge der
Gesetzesauslegung näher beleuchtet.