Weder im entwickelten Rechtstaat noch in Diktaturen kann auf Herrschaft durch Beamte
verzichtet werden. Dennoch nimmt Bürokratie unterschiedliche Formen im Rahmen dieser
unterschiedlichen historischen - gesellschaftlichen rechtlichen und politischen -
Rahmenbedingungen an. Bürokratien haben historisch gebundene Voraussetzungen für ihr
Funktionieren. Sie lassen sich besonders deutlich anhand der bürokratischen »Pathologie«
zeigen: Überbürokratisierung und Korruption auf der einen Seite die Verselbständigung von
Verwaltungseinheiten oder »doppelte Bürokratien« auf der anderen Seite.Mit diesen Fragen
geraten nicht nur allgemeine soziologische Problemstellungen in den Blick. Auch die Geschichte
des Verwaltungsrechts ist zentral. Hier orten wir einen Mangel heutiger Soziologie wie er sich
bei Max Weber nicht findet. Eine ausreichende Kenntnis des Verwaltungsrechtes ist notwendig um
die Entwicklung zu beschreiben.