Speziell hier gilt: Die wenigen Klassiker die immer wieder in der Klausur eingebaut sind muss
man kennen. Dies sind im Prozessrecht: Organstreitigkeiten abstrakte und konkrete
Normenkontrolle und föderale Streitigkeiten (Bund- Länderstreitigkeiten). Das materielle Recht
beinhaltet Staatszielbestimmungen (Art. 20 GG) Finanzverfassung daneben auch oberste
Staatsorgane Gesetzgebungskompetenz und -verfahren Verwaltungsorganisation ebenso wie
politische Parteien. Inhalt: Organstreitverfahren Abstrakte Normenkontrolle Konkrete
Normenkontrolle Bund-Länder-Streit Staatszielbestimmungen Die obersten Staatsorgane
Finanzverfassung Politische Parteien