Wer trägt Schuld Mitschuld und Verantwortung an der Entmündigung Inverwahrnahme und am Tod
König Ludwigs II. von Bayern? Als maßgeblich Schuldige gelten der Psychiater Dr. Bernhard von
Gudden Minister Johann von Lutz Graf Maximilian von Holnstein und Prinzregent Luitpold die
sogenannte "königlich-bayerische Viererbande". Sie sollen die "Königskatastrophe" zu
verantworten haben - alle Ereignisse an deren Ende Ludwig II. leblos im Starnberger See trieb.
Die Schuldfrage wurde jedoch nie in einem offiziellen Prozess geklärt. Die Verhandlungen des
bayerischen Landtags am 17. und 26. Juni 1886 allgemein als "Totengericht" bekannt wurden
diesem Anspruch nicht gerecht. Der "Ludwig-II.-Prozess" bietet einen schonungslosen Blick ins
Räderwerk der Entmündigungsmaschinerie und entwirrt das dunkle Geflecht dessen Wurzeln bis in
die Kindheit Ludwigs II. reichen - ein Prozess mit überraschendem und erschreckendem Ergebnis.