In der freien Wirtschaft ist es üblich dass die Anbieter von Waren und Dienstleistungen diese
eigenständig vermarkten und dabei mit anderen Anbietern gleicher oder ähnlicher Produkte
konkurrieren. Aus ökonomischer Perspektive scheint dieses Konzept in der Regel die beste
Methode zu sein um wirtschaftliche Effizienz zu erreichen. Im Gegensatz dazu werden die
TV-Rechte seit der Gründung der Fußball-Bundesliga vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) bzw. jetzt
von der Deutschen Fußball-Liga (DFL) zentral vermarktet. Der zuständige Verband bezieht im
deutschen Profi-Fußball somit eine Monopolstellung die mit einer Reihe von ökonomischen Folgen
und Problemen verbunden ist. Zur Rechtfertigung wird an erster Stelle das Argument angeführt
dass nur eine Zentralvermarktung der Fernsehrechte an den Spielen der Fußball-Bundesliga eine
gleichmäßige Umverteilung der TV-Einnahmen für die Vereine sicherstellt. Die relativ egalitäre
Aufteilung dieser Erlöse soll unter den Bundesligisten die sportliche Chancengleichheit und
damit den Spannungsgrad der Liga erhöhen. Im Rahmen dieser Studie wird gezeigt dass eine
gleichmäßige Einnahmenumverteilung kein Vermarktungsmonopol der DFL erfordert da die
Fernsehgelder unter einer dezentralen Vermarktung (individueller Verkauf der TV-Rechte durch
die Vereine) mindestens genauso gut umverteilt werden können wie es derzeit bei der
Zentralvermarktung der Fall ist. Ferner würde eine Ungleichverteilung infolge einer dezentralen
Vermarktung der Fernseh-Einnahmen nicht zwangläufig dazu führen dass auch die sportliche
Attraktivität der Bundesliga vermindert wird. Neben dem Qualitätspotential des einzelnen
Spielers sind die Tagesform die aktuelle Motivation das Glück sowie das mannschaftliche
Zusammenwirken als Team für den sportlichen Erfolg entscheidend. Letztendlich kann bei der
praktizierten Zentralvermarktung der Bundesliga-TV-Rechte auch das Argument eines
Transaktionskostenvorteils nicht gerechtfertigt werden da die Bedeutung der Transaktionskosten
in Relation zum Transaktionsvolumen vernachlässigbar gering ist. Des Weiteren wird in dieser
Ausarbeitung aufgezeigt dass die ausgeübte Vermarktungsform mit diversen rechtlichen Problemen
behaftet ist. Eine Zentralvermarktung der Fernsehrechte ist somit sowohl ökonomisch als auch
juristisch nicht zu rechtfertigen.