Die verdeckte Finanzierung der Parteien durch den StaatDas Bundesverfassungsgericht hat in
seinem Beschluss vom 15. Juli 2015 eine Klage gegen die verdeckte Parteienfinanzierung nicht
zugelassen. Auch in seinem Beschluss vom 19. September 2017 ist es auf die Sache kaum
eingegangen. In beiden Beschlüssen ist das Gericht vor der politischen Macht eingeknickt. Denn
es geht um das »finanzielle Eingemachte« der Berliner politischen Klasse. Um ohne öffentliche
Verhandlung kurzen Prozess zu machen hat das Gericht das Vorbringen der Kläger unterdrückt und
den Grundsatz des rechtlichen Gehörs massiv verletzt. Das ist auch dem Verfassungsgericht nicht
erlaubt und kann nicht das letzte Wort sein.Das Versagen der Karlsruher Richter und die
Möglichkeiten dagegen vorzugehen müssen publik gemacht und eine Diskussion in der allgemeinen
und der Fachöffentlichkeit angestoßen werden.Wenn die Politik in eigener Sache entscheidet und
das Gericht sich wegduckt wird öffentliche Kontrolle umso wichtiger.In den 1960er-Jahren hatte
das Bundesverfassungsgericht der offenen Staatsfinanzierung der Parteien Grenzen gesetzt.
Daraufhin ergriffen die Parteien die Flucht in die verdeckte Staatsfinanzierung. Unbehelligt
von Kontrollen und Grenzen ließen sie die Subventionen ihrer Fraktionen im Bundestag und die
sogenannten Globalzuschüsse ihrer Stiftungen in die Höhe schießen und die Abgeordneten
bewilligten sich persönliche Mitarbeiter deren Zahl ebenfalls rasch anstieg - auch um sie für
Parteizwecke verwenden zu können. In der Zwischenzeit ist die verdeckte Staatsfinanzierung der
Parteien mehr als viermal so hoch wie die offene staatliche Parteienfinanzierung.Die Parteien
haben sich ihren eigenen Staat geschaffen. Hans Herbert von Arnim deckt auf welcher Mittel und
Methoden sich die politische Klasse bedient um die Regeln zu ihrem eigenen Vorteil
umzugestalten und sich immer neue Geldquellen zu erschließen.Parteienherrschaft und Willkür
wirksam zu begrenzen ist deshalb dringend geboten!Die Folgen übermäßiger staatlicher
Finanzierung sind zunehmend bürgerferne Staatsparteien und wachsende Parteienverdrossenheit der
Bürger. Darin liegt ein fundamentales Demokratieproblem.Es ist höchste Zeit eine öffentliche
Debatte darüber in Gang zu bringen!»Niemand außer dem Bundesverfassungsgericht hat schon so
viele Gesetze aus den Angeln gehoben wie diese Einmann-Instanz namens Hans Herbert von Arnim.«
Die Zeit