Der PAL-Leitfaden für die gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 enthält jeweils allgemeine
Informationen zu den Inhalten der neuen Verordnung vom 25. Juni 2009 vom jeweils zuständigen
Fachausschuss der PAL erarbeitete Gliederungen und Übersichten sowie einen schriftlichen
Musteraufgabensatz.Die Wirtschafts- und Sozialkunde ist gemäß der neuen Verordnung vom 25. Juni
2009 nicht mehr Bestandteil der Abschlussprüfungen Teil 1. Die Wirtschafts- und Sozialkunde
wird daher ausschließlich in den Abschlussprüfungen Teil 2 abgeprüft.