Im Rahmen des Beteiligungsausstiegs bestimmt der gewählte Exitkanal den monetären Nutzen
gegeben durch den Veräußerungserlös sowie auch den nicht-monetären Nutzen des Entrepreneurs.
Dieser entsteht in Form einer implizit oder explizit resultierenden Unternehmenskontrolle und
entspricht dem Wert den der Entrepreneur seiner führenden Position im eigenen Unternehmen
beimisst. Die Private Benefits bestimmen folglich die Wahl des Exitkanals und somit die
vertragliche Allokation der Exitrechte.