Das Polizei- und Ordnungsrecht stellt die wohl schärfste Form der Eingriffsverwaltung dar.
Wegen der mit ihm verbundenen erhöhten Grundrechtsrelevanz gehört dieses Rechtsgebiet in allen
Bundesländern zum engeren Kernbereich des Curriculums und wird nicht selten zum Gegenstand von
Examensklausuren gemacht. Gesicherte Kenntnisse auf diesem Rechtsgebiet sind daher unabdingbar.
Die vorliegende Bearbeitung behandelt demgemäß vornehmlich studien- und examensrelevante
Inhalte anhand von Fällen die dem Anspruch von Fortgeschrittenen- und Examensklausuren gerecht
werden. Dabei werden aus Schulungszwecken die Lösungen zum Teil in einer Ausführlichkeit
dargestellt die den Umfang einer erwarteten Klausurlö-sung übersteigen. Der Leser sollte sich
davon jedoch nicht abschrecken lassen sondern die Chance wahrnehmen das Gefahrenabwehrrecht
in seiner Komplexität anhand von Fällen zu erlernen und so einen realistischen Einblick in die
Erwartungen hinsichtlich Examensklausuren zu erhalten. Soweit sich bei den Falllösungen
hinsichtlich der Definitionen und der Meinungsstände Übereinstimmungen ergeben ist dies
beabsichtigt damit die Fälle in sich vollständig dargestellt sind und isoliert studiert werden
können. Das Fallbuch erhebt den Anspruch anschaulich und verständlich geschrieben zu sein
wodurch auch diejenigen Leser unschwer einen Zugang zur Materie erhalten die noch über keine
fundierten Kenntnisse auf dem Gebiet des Gefahrenabwehrrechts verfügen. Da das Polizei- und
Ordnungsrecht aller 16 Bundesländer zwar im Wesentlichen vergleichbar ist sich gelegentlich
jedoch im Detail unterscheidet kann an einigen Stellen auf eine lehrbuchartige Darstellung
nicht verzichtet werden damit sich die Fallsammlung bundesweit zum Studium und zur
Examensvorberei-tung eignet. Um diese Zielsetzung zu unterstreichen wird - trotz des
erheblichen redaktionellen Aufwands - auch nicht darauf verzichtet durchgängig (und nicht nur
sporadisch) die wichtigsten Vorschriften des Polizei- und Ordnungsrechts aller Bun-desländer in
den Fußnoten zu zitieren. Im Übrigen werden die meisten Fälle prozessual eingekleidet um die
gerichtlichen Rechtsbehelfe die typischerweise im Bereich des Gefahrenabwehrrechts in Betracht
kommen zu veranschaulichen. Da in der Praxis im Wesentlichen jedoch nur die
Fortsetzungsfeststellungsklage bzw. der einstweilige Rechtsschutz (Eilantrag gem. 80 V VwGO
einstweilige Anordnung gem. 123 VwGO einstweilige Anordnung gem. 32 BVerfGG) von Bedeutung
sind wird die Auswahl der Rechtsbehelfe darauf beschränkt.