Diese Gesetzessammlung gibt die hauptsächlich geltenden Gesetze des Eingriffsrechts für die
nordrhein-westfälische Polizei geordnet wieder insbesondere orientiert an eingriffsrechtlichen
Rechtsgebieten und eingriffsrechtlichen Rechtsfolgen. Zu den in dieser Gesetzessammlung
geordneten polizeilich-eingriffsrechtlichen Rechtsgrundlagen für ein
Rechtsmäßigkeitsgesamtergebnis zählen insbesondere die möglichen Befugnisrechtsnormen für
polizeiliche Maßnahmen - je nach Entsprechung von (Maßnahmen-)Realfolge und
(Maßnahmen-)Rechtsfolge. Die möglichen Befugnisrechtsnormen können nach Art von
Rechtsnormenkunde als solche besser erkannt und unterschieden werden zu wesentlich anderen
Rechtsnormarten wie Ermächtigungsgrundlagen die insbesondere Rechtsgrundlagen eben zur
Gesetzgebungs-Ermächtigung der Exekutive durch die Legislative sind in ausnahmsweise durch
eine solche Ermächtigung bestimmten Fällen Gesetzgebung wie eine Rechtsverordnung zu machen
und mögliche Befugnisrechtsnormen können zu weiteren Rechtsnormen abgegrenzt werden wie
Zuständigkeitsrechtsnormen Verfahrensrechtsnormen Formrechtsnormen Gebotsrechtsnormen
Verbotsrechtsnormen Sanktionsrechtsnormen Gestaltungsrechtsnormen. Zu den Rechtsgrundlagen
für ein Rechtsmäßigkeitsgesamtergebnis zählen also neben möglichen Befugnisrechtsnormen ebenso
weitere Rechtsnormen mit ihren Voraussetzungen für sachliche instanzielle örtliche
funktionelle Zuständigkeiten als Aufgabenwahrnehmungserlaubnis für den jeweiligen
Rechtsfolgesetzer Rechtsnormen mit ihren Voraussetzungen für das gesamte Verfahren als
normiertes Verhalten des Rechtsfolgezuständigen außer bei im Zusammenhang mit der Rechtsfolge
Rechtsnormen mit ihren Voraussetzungen für die Form als das Wie der Rechtsfolgesetzung
(schriftlich elektronisch mündlich oder in anderer Weise) Rechtsnormen mit ihren
Voraussetzungen für den Tatbestand als Gesamt der Rechtsfolgesetzungsbedingungen und auch
Rechtsnormen mit ihren Voraussetzungen für die Rechtsfolge also den
Rechtsfolgegestaltungsbedingungen wie tatsächlicher und rechtlicher Möglichkeit Bestimmtheit
Ermessen Verhältnismäßigkeit.