Eingriffsnormen schränken das bei internationalen Schuldverhältnissen geltende Prinzip der
Parteiautonomie ein. Solche Normen sind jedoch für eine funktionierende Wirtschaftsordnung
unerlässlich da in begrenztem Maße korrigierende Eingriffe durch den Staat möglich sein müssen
wie beispielsweise im Kartell- Wettbewerbs- und Verbraucherschutzrecht und bei Ein- und
Ausfuhrbeschränkungen. Auch die seit dem 17.12.2009 geltende Rom I-VO enthält eine Regelung zum
Eingriffsrecht die im Rahmen dieser Arbeit auf ihre Tauglichkeit untersucht werden soll. Die
Untersuchung erfolgt anhand eines Vergleichs mit den im Schweizer IPRG verankerten Vorschriften
zum Eingriffsrecht. Im Mittelpunkt der Ausführungen steht die Regelung zur Beachtung
ausländischer Eingriffsnormen in der Rom I-VO und dem Schweizer IPRG.