Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit dem Volkszählungsurteil klargestellt hatte dass es
sich beim staatlichen Umgang mit personenbezogenen Daten um einen Grundrechtseingriff handelt
wurde das Recht der Sicherheitsbehörden (Polizeien und Nachrichtendienste) in immer stärkerem
Maße zu einem Recht des sicherheitsbehördlichen Umgangs mit personenbezogenen Daten und
Informationen. Vor dem Hintergrund normativer und faktischer Veränderungen und Umbrüche hat
sich dieses Informationsrecht der Sicherheitsbehörden mittlerweile infolge von mehr als zwei
Dutzend einschlägigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu einem in hohem Maße
verfassungsrechtlich determinierten Regelungsbereich entwickelt. Diese Entwicklung trifft auf
eine zunehmende europarechtliche Überwölbung die ihren Ausgangspunkt in der Zuständigkeit der
EU für den Datenschutz nach Art. 16 AEUV fand. Der vorliegende Band untersucht das sich aus der
gleichzeitigen Konstitutionalisierung und Europäisierung des Informationsrechts der
Sicherheitsbehörden ergebende Spannungsfeld mit Blick auf die verbleibenden Spielräume des
nationalen Gesetzgebers und die aus ihm möglicherweise resultierenden rechtspolitischen
Disparitäten oder rechtsdogmatischen Widersprüche.