Teilhabemanagement auf das Menschen mit Behinderungen seit Einführung des
Bundesteilhabegesetzes (BTHG) Anspruch haben ist ohne Kenntnis der ICF nicht möglich: »Die
Ermittlung des individuellen Bedarfes des Leistungsberechtigten muss durch ein Instrument
erfolgen das sich an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit Behinderung
und Gesundheit orientiert.« Art. 1 118 BTHG. Der Autor beschreibt die Komponenten des
Klassifikationssystems und gibt Hinweise zum Verständnis und zur Nutzung der ICF. So
erschließen sich die Anforderungen an die neuen Verfahren zur Teilhabeplanung mit denen alle
bis Mai 2019 vorgestellten Instrumente - BEI_NRW BEI_BW B.E.Ni TIB und ITP - zur
Bedarfsermittlung abgeglichen werden.