Seit in Kraft treten der UN-BRK befindet sich die Behindertenhilfe der Bundesrepublik in einem
Reformprozess. Die bisherige institutionsorientierte Behindertenhilfe wird umgewandelt in eine
Behindertenhilfe die sich mit ihren Dienstleistungen an jede n einzelne n Mitbürger in mit
Behinderung wendet. In Fachkreisen als auch im Bundesteilhabegesetz (BTHG) wird von einer
anzustrebenden »Personenzentrierung« gesprochen. Was aber ist unter Personenzentrierung
personaler Orientierung bzw. - wie hier vorgeschlagen - Personenorientierung zu verstehen?Auf
diese Frage sucht die vorliegende Arbeit anhand der Analyse von Strukturen helfender
Tätigkeiten fundierte Antworten zu geben. Die soziale Aktivität des Helfens stellt demnach ein
generativ abgesichertes Handlungsprinzip des homo sapiens dar das einerseits von
soziokulturell erlernten Formen prosozialen Verhaltens und andererseits von gesellschaftlichen
Formen geldwerter Hilfeleistungen ergänzt und überlagert wird. Übertragen auf den Kontext
professioneller »Behinderten-hilfen« rückt das spezifische Zusammenwirken von universalen und
historischen Hilfestrukturen in den Fokus der zukünftig personenorientiert zu gestaltenden
Handlungsfelder. Dabei wird deutlich dass mit dem menschenrechtlich motivierten Systemwechsel
auch einen Wandel professionellen Handelns verbunden sein wird. Professionelle Hilfen für
Menschen mit Behinderung sollen zukünftig als Dienstleistungen erbracht werden die den
individuellen Bedarfslagen der Kundeninnen und Kunden entsprechen. Was unter bedarfsgerechte
Hilfen verstanden werden kann sucht die Arbeit systematisch aufzuzeigen. Im Weiteren wird der
Frage nachgegangen wie bestehende Betreuungsmöglichkeiten und Wohnformen für Erwachsene mit
einer geistigen Behinderung in Richtung Personenorientierung weiterentwickelt werden können.
Die konstitutiven Merkmale einer Personenorientierten Behindertenhilfe werden dabei als
Gütekriterien der Personenorientierung interpretiert. Zuletzt setzt sich die Arbeit mit der
Frage auseinander welchen inhaltlichen Kriterien Instrumente und Verfahren zur individuellen
Hilfebedarfsermittlung genügen sollten um als personenorientiert und ICF-basiert anerkannt zu
werden. Beispielhaft erfolgt eine inhaltliche Evaluation des im Bezirk Oberbayern erprobten und
erforschten ICF-BEST.