Stock Options im deutschen Sprachgebrauch als Aktienoptionen bekannt stellen einen Teil der
erfolgsbezogenen variablen Vergütung dar. Im Ausland ist man mit der Einführung von Stock
Option-Plänen schon seit mehr als zwei Jahrzehnten erfolgreich. Aber auch in Deutschland machen
immer mehr Unternehmen von dieser Form der Entlohnung Gebrauch. Das erste Stock Option Programm
in Deutschland wurde im Jahr 1986 von der Continental AG aufgelegt. Unter
betriebswirtschaftlichen Aspekten sollen derartige Programme in erster Linie der
Mitarbeiterbindung und Mitarbeitermotivation durch Teilnahme am Wertzuwachs des Unternehmens
dienen. Durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) haben
Stock Option-Pläne eine erhebliche Unterstützung durch den Gesetzgeber erfahren. Die Einfügung
von Paragraph 71 Abs.1 Nr.8 AktG und die Änderung von Paragraph 192 Abs.2 Nr.3 AktG haben die
Vergabe reiner Optionsrechte ohne Kuppelung an eine Schuldverschreibung ermöglicht. Die
Bedienung der Optionsrechte kann nunmehr durch eigene Aktien oder durch neue Aktien aus einer
bedingten Kapitalerhöhung erfolgen. Damit wurde die zuvor als aufwendig und rechtlich nicht
voll gesichert geltende Auflegung von Stock Option Programmen wesentlich erleichtert.
Heutzutage erhalten beinahe 90% aller Geschäftsführer in Deutschland einen Teil ihres Lohnes
abhängig vom Unternehmenserfolg. Gleichwohl gilt es bei der Auflage von Stock
Option-Programmen vorsichtig und sorgfältig vorzugehen das betrifft in erster Linie das
deutsche Steuerrecht das etliche Fallen bereitstellt. Das Buch erläutert das gesamte Recht der
Stock Options in Deutschland so detailliert aber auch für den Laien verständlich dass solche
Fehlerquellen identifiziert und vermieden werden.