Ziel des Internationalen Übereinkommens von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch
Schiffe in der Fassung des Protokolls von 1987 (MARPOL 73 78) ist die Reduzierung des Eintrags
von Schadstoffen in das Meer durch die Schifffahrt. Dies soll durch umfassende schiffbauliche
Vorschriften Ausrüstungsverpflichtungen Betriebsvorschriften und Einleitungsverbote
gewährleistet werden. Die Vertragsparteien des Übereinkommens verpflichteten sich die
Vorschriften zum Meeresumweltschutz auf die unter ihrer Hoheitsgewalt betriebenen Schiffe
anzuwenden. Das Buch zieht eine ebenso wissenschaftliche wie engagierte Bilanz aus 30 Jahren
MARPOL zeigt die Schwierigkeiten bei der Anwendung auf und verdeutlicht dabei welche Grenzen
einem umfassenden internationalen Vertragsrecht gesetzt sind wenn die Anwendung den
Vertragsparteien überlassen wird und somit ein großer Spielraum für den Einfluss von Wirtschaft
und nationaler Politik besteht. Das MARPOL-Übereinkommen gilt weltweit gleich lautend für alle
Vertragsparteien. Aus der Sicht des Umweltschutzes überwiegen die Vorteile dieser weltweiten
Anwendung. Allerdings bringt diese auch Probleme mit sich die bei der Auslegung der einzelnen
Normen des Übereinkommens beginnen. Nicht nur die fortschreitende technische Entwicklung auch
bereits der heutige Stand der Technik kann eine Reduzierung der Schadstoffeinträge ermöglichen.
Die Mehrheit der Reeder rüstet ihre Schiffe jedoch nur mit den vorgeschriebenen Anlagen aus da
sie kaufmännisch denken und handeln und sich aus freiwilligen zusätzlichen
Umweltschutzmaßnahmen keine direkte Gewinnsteigerung ergeben muss. Der Einfluss der Reeder auf
Beschlussfassungen der IMO hat dazu geführt dass es sich bei den MARPOL-Vorschriften nur um
Mindeststandards handelt. Deutlich wird dies etwa an der Tatsache dass durch MARPOL die
Einleitungen von Schadstoffen unter bestimmten Bedingungen legalisiert sind und nur teilweise
vollständig verboten wurden. Der Autor ist intimer Kenner der MARPOL-Praxis aus seiner
langjährigen Tätigkeit als nautischer Offizier und Beamter der Wasserschutzpolizei.