Für eine Vielzahl von medizinischen Geräten fordert der Gesetzgeber in der
Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) eine schriftlich fixierte Einweisung des
Anwenders in die sachgerechte Handhabung der entsprechenden Geräte. Die erfolgte Einweisung
muss vom Betreiber hierzu im gerätespezifischen Medizinproduktebuch dokumentiert werden. Der
Anwender erhält hingegen oft keinen Nachweis über die erfolgte Einweisung. Da in der
medizinischen Praxis meist eine Vielzahl von baugleichen und somit identischen medizinischen
Geräten an einem Arbeitsplatz vorkommen erlaubt der Gesetzgeber für diese Geräte eine
stellvertretende Einweisungsdokumentation in einem einzigen Medizinproduktebuch des
entsprechenden Gerätetyps. In der Praxis bringt dieses für den Anwender die Problematik mit
sich sich jeweils erinnern zu müssen in welchem der vielen Medizinproduktebücher seine
persönliche Einweisung dokumentiert ist. Dieses führt insbesondere bei einem hohen
Gerätebestand häufig zu Schwierigkeiten. Eine zusätzliche Problematik ergibt sich durch
Aussonderung einzelner medizinisch-technischer Geräte. Die entsprechenden Medizinproduktebücher
müssen nach der Außerbetriebnahme lediglich fünf weitere Jahre aufbewahrt werden sodass nach
dieser Zeitspanne auch die erfolgte Einweisungsdokumentation nicht mehr verfügbar ist. Aus
diesen Gründen wurde ein Medizinprodukte-Pass entwickelt der jetzt auch dem Anwender
ermöglicht seine persönlichen Einweisungen zu dokumentieren und zu archivieren. Der Anwender
kann hiermit u.a. bei einem Arbeitgeber- oder Stellenwechsel eine erneute und zeitintensive
Einweisung in die entsprechenden Medizinprodukte vermeiden und die erfolgten Einweisungen
arbeitgeber- und abteilungsübergreifend nachweisen. Im Rahmen von zukünftigen Bewerbungen
ermöglicht der Medizinprodukte-Pass zudem aufgrund seines kopierfreundlich-aufklappbaren
DIN-A5-Formates die Möglichkeit seine Bewerbungsunterlagen schnell vervollständigen zu können
und entsprechende Nachweise der persönlichen Qualifikation zu führen. Neben zahlreichen
Nachweisformularen und einer aktuellen Version der Medizinprodukte-Betreiberverordnung enthält
der Medizinprodukte-Pass praktische Beispiellisten für einweisungspflichtige Medizinprodukte.