Bei modernen Schadensfällen ist regelmäßig eine Vielzahl von Personen durch ein identisches
oder ähnliches Ereignis betroffen. Weist der eingetretene Schaden bei dem individuell
Geschädigten nur eine geringe Höhe auf verzichten insbesondere Verbraucher oft auf eine
justizielle Durchsetzung ihrer Entschädigungsansprüche. Da die Durchsetzung des Privatrechts
von der Initiative und dem Engagement des Individuums abhängt kommt es in solchen
Schadensfällen zu Rechtsdurchsetzungsdefiziten. Die Studie geht der Frage nach wie
Rechtsdurchsetzungsdefiziten im Bereich geringwertiger Ansprüche entgegnet werden kann. Hierzu
werden Optimierungsvorschläge der Gewinnabschöpfung nach 10 UWG unterbreitet und Grundzüge
eines kompensatorischen Kollektivverfahrens vorgeschlagen welche den Maßgaben der Richtlinie
(EU) 2020 1828 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2020 über
Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der
Richtlinie 2009 22 EG entsprechen.Philip Caulfield geboren am 12. Juni 1990 in Münster. 2011
bis 2017 Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen-Friedrich-Wilhelms Universität
Bonn. 2017 erstes juristisches Staatsexamen. 2021 Promotion an der Juristischen und
Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Seit
2020 Rechtsreferendar am Landgericht Bonn.