Der Beitrag des Gesellschaftsrechts zur Verwirklichung des Binnenmarktes steht in vielen
Bereichen noch aus. Dieser Befund war Ausgangspunkt der vorliegenden Untersuchung die dem
Leitgedanken eines binnenmarktkonformen Gesellschaftsrechts folgt. Dieser Leitgedanke hat einen
rechtlichen und einen ökonomischen Aspekt: Binnenmarktkonform im rechtlichen Sinne sind
gesellschaftsrechtliche Regelungen wenn sie den zwingenden rechtlichen Vorgaben des
Gemeinschaftsrechts entsprechen binnenmarktkonform im ökonomischen Sinne sind sie wenn sie
dem grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr im Binnenmarkt förderlich sind. Im Mittelpunkt der
Untersuchung steht die Klärung der Strukturelemente denen die Entwicklung des
Gesellschaftsrechts im Integrationsprozess folgt. Dazu gehören die Grundfreiheiten die
Rechtsangleichung die Schaffung supranationaler Rechtsformen und der Gedanke eines Wettbewerbs
der Gesetzgeber im europäischen Binnenmarkt. Die hierzu gewonnenen Erkenntnisse werden
sodannangewandt auf aktuelle Kernfragen des europäischen Gesellschaftsrechts: die Ausgestaltung
des Internationalen Gesellschaftsrechts den Gläubigerschutz und die Leitungssysteme von
Publikumsgesellschaften.