Ist für Schäden die bei einer Gefälligkeitstätigkeit verursacht werden nach allgemeinen
Grundsätzen zu haften oder ist aufgrund von Altruismus bzw. Unentgeltlichkeit eine gemilderte
Haftung sachgerecht? Zu dieser Frage herrscht nach wie vor Uneinigkeit in der Literatur und
existiert mangels klarer höchstrichterlicher Vorgaben eine unübersichtliche
Einzelfallrechtsprechung die für den Rechtsanwender große Unsicherheit birgt.Die Untersuchung
bietet erstmals eine ganzheitliche Betrachtung dieser Problematik. In einem ersten Teil
behandelt der Autor ob im Rahmen eines Gefälligkeitsverhältnisses bereits eine grundsätzliche
Modifizierung des Haftungsmaßstabs (kraft Gesetzes) zu erfolgen hat. Hierzu werden die
gesetzlichen Haftungsmilderungen bei Erbringung unentgeltlicher vertraglicher Leistungen ( 521
523 f. BGB 599 600 BGB 690 BGB) Nothilfe ( 680 BGB) und engen personenrechtlichen
Beziehungen ( 708 BGB 1359 BGB 1664 Abs. 1 BGB) sowie das Auftragsrecht und die
richterrechtlichen Grundsätze zur Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung ausführlich untersucht.
Es wird überprüft inwieweit sich die Haftungsmilderungen in ein schlüssiges System einordnen
und sich daraus gemeinsame Rechtsgedanken ableiten lassen die auf eine Haftung bei gesetzlich
nicht geregelten Gefälligkeitsverhältnissen übertragen werden können.In einem zweiten Teil wird
eine einzelfallbezogene Haftungsmodifizierung bei Gefälligkeit insbesondere in Form der sog.
stillschweigenden Haftungsausschlüsse untersucht. Der Autor überprüft die von der
Rechtsprechung herangezogenen Kriterien und bildet unter Berücksichtigung der Ergebnisse des
ersten Teils sachgerechte Kriterien für einen stillschweigenden Haftungsausschluss heraus.
Einen Schwerpunkt bildet dabei die Untersuchung inwieweit eine bestehende
Haftpflichtversicherung Einfluss auf die Haftung bzw. den stillschweigenden Haftungsausschluss
hat.Die Arbeit richtet sich sowohl an Wissenschaftler als auch an Praktiker wie Richter
Rechtsanwälte und für Haftpflichtversicherer tätige Juristen.