Das vorliegende Handbuch wurde hauptsächlich von Praktikerinnen und Praktikern die in
Einrichtungen zur Vermittlung Gemeinnütziger Arbeit tätig sind erarbeitet. Ziel dieses
gemeinsamen Unternehmens war es sich auf Standards für die Qualität der inhaltlichen Arbeit
für die Praxis zu einigen. Damit werden die bereits bestehenden Standards der einzelnen
Einrichtungen auf einen gemeinsamen Nenner gebracht. Das Gesamtpaket ist eine
Orientierungshilfe zeigt Handlungswege auf und gilt so formal und inhaltlich als von den
Herausgebern empfohlener Standard für die Fach- und Vermittlungsstellen zur Ableistung
gemeinnütziger Arbeit in Deutschland. Hierbei ist zu beachten dass die vorgelegten Standards
den augenblicklichen Diskussionsstand wiedergeben und im Kontext der praktischen Umsetzung
weiterzuentwickeln sind. Im Januar 2003 hatte die Arbeitsgruppe Qualitätsstandards
Gemeinnützige Arbeit ihre konstituierende Sitzung. Die Arbeitsgruppe des PARITÄTISCHEN und des
DBH - Fachverbands für Soziale Arbeit Strafrecht und Kriminalpolitik hatte sich aus den
Fachtagungen des PARITÄTISCHEN Gesamtverbandes in Frankfurt a. M. zum Thema Gemeinnützige
Arbeit in der Straffälligenhilfe gebildet. Das Plenum der zweiten Fachtagung sprach sich Ende
2002 für eine einzurichtende Arbeitsgruppe aus die die Aufgabe haben sollte
Qualitätsstandards für die Gemeinnützige Arbeit in der Straffälligenhilfe auf dem Hintergrund
der in den beiden Fachtagungen (November 2001 und November 2002) vorgetragenen und diskutierten
Gesichtspunkte zu entwickeln. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Arbeitsgruppe hatten sich
die Aufgabe gestellt Qualitätsstandards für die Praxis der Beratung Vermittlung und Betreuung
Gemeinnütziger Arbeit zu entwickeln. Hierbei sollten bereits entworfene oder entwickelte
Leistungsbeschreibungen und Leistungsstandards ausgewählte wissenschaftliche Ergebnisse aus
Forschungsprojekten sowie insbesondere und vor allem Erfahrungen aus der praktischen Arbeit
einfließen. Im Sommer 2003 wurden von der Arbeitsgruppe bundesweit insgesamt 87 Träger der
Vermittlung in Gemeinnützige Arbeit gebeten einen Fragebogen auszufüllen. 62 Träger sind
diesem Ansinnen dankenswerterweise nachgekommen und haben geantwortet. Hiervon sind 44
Fragebogen in die Auswertung aufgenommen worden. (siehe Auswertung der Trägerbefragung in
Kapitel 3) Auf einer dritten Fachtagung im Mai 2004 stellte die Arbeitsgruppe das Handbuch der
Fachwelt vor wobei dort auch Vertreter anderer Verbände anwesend waren. Die Ergebnisse dieser
Fachdiskussion wurden in die vorliegende Fassung eingearbeitet. Durch den Gesetzentwurf der
Bundesregierung zur Reform des Sanktionenrechts wird die Gemeinnützige Arbeit auch im
Erwachsenenstrafrecht als alternative Sanktion gesetzlich verankert. Die Verbände der Freien
Wohlfahrtspflege der DBH-Fachverband und die Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe
(BAG-S) unterstützen dieses Ziel und arbeiten auf unterschiedlichen Ebenen auf dieses Ziel hin.
Bei der Umsetzung des Gesetzesvorhabens werden weitere Fragen auftauchen und mit einiger
Sicherheit werden sich weitere Entwicklungen in der praktischen Handhabung ergeben die es nach
angemessener Zeit zu beurteilen und gegebenenfalls einzuarbeiten gäbe.