267 Seiten mit 81 Abbildungen darunter 50 Tabellen 30 Zeichnungen und 1 Farbfoto. Bisherige
Auflagen: 1. Auflage 1983 Gesetzesblatt Nr. 1080. Laut Einigungsvertrag vom 20.9.1990 GBI. I
Nr. 64 Seite 1962 war diese AO noch weiter gültig! 2. vollständige Reprintauflage 2011 im
Verlag Rockstuhl Inhalt: Abschnitt I Allgemeines § 1 Geltungsbereich § 2 Grundforderungen § 3
Verantwortung und Pflichten des Anschließers § 4 Personenbeförderung Abschnitt II Zustimmungs-
und Genehmigungsverfahren bahnaufsichtliche Prüfungen § 5 Mitwirkung bei der Vorbereitung und
Durchführung von Investitionen und sonstigen Vorhaben § 6 Zustimmung für sonstige bauliche
Anlagen im Bereich von Anschlußbahnen § 7 Genehmigung der Bauart von Bahnanlagen und Fahrzeugen
sowie der Betriebsart § 8 Bahnaufsichtliche Prüfungen § 9 Betriebsaufnahme Inbetriebnahme
Betriebsführung § 10 Mitwirkung des Anschlußbahnleiters Gültigkeit der Zustimmungen und
Genehmigungen Regelung der Verfahrensweise Abschnitt III Bahnanlagen - Bautechnische Anlagen
- § 11 Unterbau § 12 Oberbau § 13 Spurweite § 14 Längsneigung § 15 Bogengestaltung § 16
Lichtraumumgrenzung § 17 Gleisabstand § 18 Kreuzungen § 19 Brücken und andere Ingenieurbauwerke
§ 20 Kilometerzeichen Neigungszeiger § 21 Einfriedungen Feuerschutzanlagen
Schneeschutzeinrichtungen § 22 Höhengleiche Kreuzungen von Gleisen mit Straßen Wegen oder
Plätzen § 23 Laderampen Ladestraßen Bahnsteige und Näherung von Straßen § 24 Gleistassen § 25
Arbeitsgruben § 26 Prüfung der bautechnischen Anlagen - Sicherungs- und Fernmeldeanlagen - §
27 Sicherungsanlagen § 28 Fernmeldeanlagen § 29 Prüfung und Instandhaltung der Sicherungs- und
Fernmeldeanlagen - Maschinentechnische und elektrotechnische Anlagen - § 30 Drehscheiben
Schiebebühnen und Wagenkippanlagen § 31 Be- und Entladeanlagen § 32 Seilrangieranlagen § 33
Gleisfahrzeugwaagen § 34 Sonstige maschinentechnische Anlagen § 35 Weichenheizungsanlagen § 36
Elektrotechnische Ausrüstungen an maschinentechnischen Anlagen § 37 Fahrleitungsanlagen § 38
Beleuchtungsanlagen und sonstige elektrotechnische Anlagen Schutzmaßnahmen in
elektrotechnischen Anlagen § 39 Instandhaltung der maschinentechnischen und elektrotechnischen
Anlagen Abschnitt IV Fahrzeuge § 40 Einteilung und Beschaffenheit der Fahrzeuge § 41
Begrenzung der Fahrzeuge § 42 Achsfahrmasse und Fahrzeuggesamtmasse je Längeneinheit § 43
Achsstand und Bogenlauf § 44 Radsätze § 45 Federn Zug- und Stoßeinrichtungen § 46 Freie Räume
und vorstehende Teile an den Stirnseiten der Fahrzeuge § 47 Bremsen § 48 Ausrüstung der
Fahrzeuge § 49 Anschriften der Fahrzeuge § 50 Instandhaltung der Fahrzeuge Abschnitt V
Betriebsdienst § 51 Allgemeines § 52 Betriebsführung § 53 Betriebseisenbahner § 54 Begriffe für
den Rangierdienst § 55 Rangier- und Triebfahrzeugpersonal § 56 Bewegen von Fahrzeugen im
Rangierdienst § 57 Signale Bedienen der Weichen und Sicherungsanlagen § 58 Sicherung
stillstehender Fahrzeuge § 59 Lademaß Lademaßüberschreitungen § 60 Sperrung von Gleisen § 61
Befahren von Kreuzungen mit anderen Bahnen und Rangieren auf gemischtspurigen Gleisen
Abschnitt VI Ereignisse Wagenbeschädigungen und Aufgleisen von Fahrzeugen § 62 Ereignisse § 63
Wagenbeschädigungen § 64 Aufgleisen von Fahrzeugen Abschnitt VII Schlußbestimmungen § 65
Übergangsbestimmungen § 66 Ausnahmegenehmigungen § 67 Inkrafttreten Verzeichnis der
Anweisungen zur BOA Anweisung Nr. 1 zur BOA (zu §§ 5 bis 7 10 und 22) Verfahrensweise für die
Erteilung von Zustimmungen und Genehmigungen durch die Staatliche Bahnaufsicht Anweisung Nr. 2
zur BOA (zu §§ 11 bis 26) - Oberbau - Herstellung Instandhaltung und Prüfung der
bautechnischen Anlagen Anlage 1 - zur Anweisung Nr. 2 zur BOA. Gleisendschuhe als
Gleisabschlug Anlage 2 - zur Anweisung Nr. 2 zur BOA. MUSTER. Prüfungsbuch für die
bautechnischen Anlagen der Anschlugbahn Anlage 3 - zur Anweisung Nr. 2 zur BOA. Prüfung der
Richtung nach dem Pfeilhöhenmeßverfahren Anlage 4 - zur Anweisung Nr. 2 zur BOA. Merkblatt für
Weichenschmierung Anweisung Nr. 3 zur BOA (zu §§ 12 16 und 30) - Lichtraumgrenzungen -
Lichtraumgrenzungen Anweisung Nr. 4 zur BOA (zu §§ 22 und 26) - Höhengleiche Kreuzungen -
Bauliche Gestaltung der höhengleichen Kreuzung von Gleisen mit Straßen Wegen oder Plätzen
Anweisung Nr. 6 zur BOA (zu §§ 22 27 29 und 31) - Sicherungsanlagen - Bestimmung der
Sicherungsanlagen Anweisung Nr. 7 zur BOA (zu § 39) - Instandhaltung maschinentechnischer und
elektrotechnischer Anlagen - Bestimmungen für die Instandhaltung maschinentechnischer und
elektrotechnischer Anlagen Anweisung Nr. 8 zur BOA (zu §41) - Begrenzung der Fahrzeuge -
Begrenzungen der Fahrzeuge Anweisung Nr. 9 zur BOA (zu § 44) - Radsätze -Radsätze Anweisung
Nr. 10 zur BOA (zu § 45) - Zug- und Stoßeinrichtungen - Zug- und Stoßeinrichtungen an
Fahrzeugen Anweisung Nr. 11 zur BOA (zu § 46) - Freie Räume - Freie Räume und vorstehende
Teile an den Stirnseiten der Fahrzeuge Anweisung Nr. 12 zur BOA (zu § 50) - Instandhaltung der
Fahrzeuge - Bestimmungen für die Instandhaltung der Fahrzeuge Anweisung Nr. 13 zur BOA (zu §
50) - Instandhaltung der Bremsen - Bestimmungen für die Instandhaltung der Bremseinrichtungen
an Fahrzeugen Anweisung Nr. 14 zur BOA (zu §§ 3 und 52) - Bedingungen für die Betriebsführung
Bedingungen für die Betriebsführung Anweisung Nr. 15 zur BOA (zu §3) - Aufgaben des
Anschlußbahnleiters Verantwortung und Aufgaben des Anschlußbahnleiters Anweisung Nr. 16 zur
BOA (zu §52) - Dienstordnung - Anleitung für das Aufstellen der Dienstordnung Anweisung Nr. 17
zur BOA (zu §§3 53) - Ausbildung Prüfung und Einweisung - Ausbildung Prüfung und Einweisung
der Betriebseisenbahner Anlage 1 - zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Anschlußbahnleiter Anlage 2
zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Leiter leitende Mitarbeiter des betriebs- bau- maschinen- und
wagentechnischen Dienstes sowie des Sicherungs- und Fernmeldewesens Anlage 3 zur Anweisung Nr.
17 zur BOA.Fahrdienstleiter Anlage 4 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Block- Stellwerks- und
Weichenwärter Anlage 5 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Zugmelder Anlage 6 zur Anweisung Nr. 17
zur BOA. Aufsichten - Zugfertigsteller Anlage 7 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA.
Bremsprobeberechtigter Anlage 8 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Rangierleiter Anlage 9 zur
Anweisung Nr. 17 zur BOA. Rangierer Anlage 10 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Rangierleiter und
Rangierer für sonstige Rangiermittel Anlage 11 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Schrankenwärter
Anlage 12 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Weichenreiniger Anlage 13 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA.
Weichenschlosser Anlage 14 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Sicherungsposten Anlage 15 zur
Anweisung Nr. 17 zur BOA. Dieseltriebfahrzeugführer bis V 22 Anlage 16 zur Anweisung Nr. 17 zur
BOA. Dieseltriebfahrzeugführer V 60 Anlage 17 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA.
Dieseltriebfahrzeugführer TGK 2-E1 V 100 V 180 V 200 Anlage 18 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA.
Elektrotriebfahrzeugführer Anlage 19 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Führer von
Dampfspeicherlokomotiven Anlage 20 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Beimann für Triebfahrzeuge
Heizer Anlage 21 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Führer von Nebenfahrzeugen mit Fahrantrieb
Anlage 22 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Führer von Schienenkranen Anlage 23 zur Anweisung Nr.
17 zur BOA. Führer von Mehrzweckfahrzeugen Straßenkraftfahrzeugen und Motorwagenrückern Anlage
24 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Bediener von Seilrangieranlagen mit Kraftantrieb Drehscheiben
Schiebebühnen und Wagenkippanlagen Anlage 25 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Führer von
ferngesteuerten Fahrzeugen Anlage 26 zur Anweisung Nr. 17 zur BOA. Signalwerker Anweisung Nr.
18 zur BOA (zu § 53) - Dienstunterricht -Dienstunterricht für Betriebseisenbahner Anweisung
Nr. 19 zur BOA (zu § 53) - Personalprüfung -Personalprüfung für Betriebseisenbahner Anweisung
Nr. 20 zur BOA (zu §§22 und 55) - Vorbereitung und Durchführung von Rangierfahrten - Anweisung
Nr. 21 zur BOA (zu § 55) - Funk- und Lautsprecheranlagen - Verwendung von Funk- und
Lautsprecheranlagen im Betriebsdienst Anweisung Nr. 22 zur BOA (zu § 55) - Triebfahrzeugführer
gleichzeitig Rangierleiter - Rangieren mit Triebfahrzeugen bei denen der Triebfahrzeugführer
gleichzeitig Rangierleiter ist Anweisung Nr. 23 zur BOA (zu §§ 55 und 58) -
Triebfahrzeugpersonal -Aufgaben des Triebfahrzeugpersonals Anweisung Nr. 24 zur BOA (zu §56) -
Kuppeln von Fahrzeugen - Anweisung Nr. 25 zur BOA (zu §§32 und 56) - Rangieren mit sonstigen
Rangiermitteln - Rangieren mit sonstigen Rangiermitteln Kuppeln von Fahrzeugen Anlage 1 zur
Anweisung Nr. 25 zur BOA. Rangieren mit Schienenkranen Anlage 2 zur Anweisung Nr. 25 zur BOA.
Rangieren mit Mehrzweckfahrzeugen (MZF) Anlage 3 zur Anweisung Nr. 25 zur BOA. Rangieren mit
Stratjenkraftfahrzeugen Anlage 4 zur Anweisung Nr. 25 zur BOA. Rangieren mit Motorwagenrückern
Anlage 5 zur Anweisung Nr. 25 zur BOA. Rangieren mit Seilrangieranlagen mit Kraftantrieb
Anweisung Nr. 26 zur BOA (zu § 56) Handseilwinden und Einradwagenschieber -Rangieren mit
Handseilwinden und Einradwagenschiebern Anweisung Nr. 27 zur BOA (zu § 56) - Befahren von
Bogen R