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Hersteller-ArtNr. (MPN): -
ASIN: 3943488489
Die vorliegende Broschüre behandelt die Durchführung von Risikobeurteilungen einschließlich
Gefahrenanalysen zu denen Hersteller nach der EG-Maschinenrichtlinie verpflichtet sind. Solche
Analysen sind zu unterscheiden von tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilungen nach
Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung durch die Betreiber maschineller
Arbeitsmittel. Ende 2009 trat die neue EG-Maschinenrichtlinie (MRL) 2006 42 EG in Kraft. Die
Richtlinie verpflichtet die Hersteller von Maschinen nicht mehr "Gefahrenanalysen"
durchzuführen sondern "Risikobeurteilungen" vorzunehmen. Diesen Begriff verwendet auch DIN EN
ISO 12100. Die Europanormen DIN EN ISO 12100 Teile 1 und 2 wurden mit der Norm DIN EN ISO
14121-1 im März 2011 in der neuen Europanorm DIN EN ISO 12100 zusammengefasst. Mit dieser Norm
liegt heute ein umfassendes "Handbuch" für die Maschinenrichtlinie vor. Die
Gestaltungsleitsätze wurden beim Zusammenfassen weitestgehend unverändert übernommen ebenso
wie die Vorgaben zur Risikobeurteilung und Risikominderung. Neu ist die namentliche Angabe
eines Dokumentationsbevollmächtigten in der EG-Konformitätserklärung für eine vollständige
Maschine bzw. Einbauerklärung für eine unvollständige Maschine. Wegen der neuen MRL waren bzw.
sind immer noch hunderte von Maschinennormen zu ändern. In dieser 5. Auflage sind die bis
Redaktionsschluss erschienenen neuen Normen berücksichtigt. Risikobeurteilungen gemäß
EG-Maschinenrichtlinie können mit Hilfe käuflicher Computerprogramme (CD) durchgeführt werden.
Damit kommen aber nicht alle Anwender zurecht. Die Erstellung eigener Leitfäden für
Konstrukteure scheitert oft an der Vielzahl und Unübersichtlichkeit der anzuwendenden
Vorschriften und Normen vor allen Dingen aber an fehlenden Beispielen. Die vor liegende
Broschüre versucht hier zu helfen. Zunächst werden die einzelnen Schritte einer
Risikobeurteilung im Rahmen einer Sicherheitsstrategie erläutert. Ein Musterbeispiel in Form
einer Nachweisdokumentation zeigt dann die richtlinienkonforme Vorgehensweise. In dem Beispiel
sind alle Bestimmungen für die Durchführung und Dokumentation einer Risikobeurteilung
berücksichtigt. Eigene Analysen müssen nicht unbedingt genauso durchgeführt werden. Notwendige
Änderungen aus betrieblichen oder maschinenspezifischen Gründen sind möglich. Bei einer
Änderung bzw. Vereinfachung des Schemas ist darauf zu achten dass der Nachweis des
Verfahrensweges und der erreichten Ergebnisse erhalten bleibt. Die hinter dem Beispiel einer
Risikobeurteilung eingefügten Anlagen behandeln folgende Themen die bei der Durchführung
wichtig sind: Anlage 1: Lebensphasen einer Maschine Anlage 2: Einschätzung von Risiken die
Anlage enthält einen Risikografen für die quantitative Einschätzung von Risiken unter Beachtung
von DIN EN ISO 12100 sowie eine Tabelle für mögliche Maßnahmen zur Risikominderung. Die
Risikoeinschätzung für sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen kann mit den Risikoparametern
von DIN EN ISO 13849-1 durchgeführt werden (Die Übergangsfrist der Vorgängernorm DIN EN 954-1
wurde im Jahr 2009 nochmals um zwei Jahre verlängert und Ende 2011 endgültig in Gänze
zurückgezogen). Anlage 3: Kontrollmaßnahmen Anlage 4: Die Vorgehensweise bei
Risikobeurteilungen für komplexe Maschinen und Anlagen wird mit verschiedenen
Beurteilungsschemata aufgezeigt Anlage 5: Integration von Altmaschinen bei Verkettungen
Anlage 6: Ergänzende Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz bzw.
Betriebssicherheitsverordnung Anlage 7: Information zur EG-Maschinenrichtlinie 2006 42 EG
Anlage 8: Sichere Steuerungen nach DIN EN ISO 13849-1. Anlage 9: Änderungen im Zusammenhang
mit der Zusammenführung der Europanormen DIN EN ISO 12100 Teile 1 und 2 sowie der DIN EN ISO
14121-1 zur DIN EN ISO 12100 (Ausgabe März 2011). Für eigene Analysen können die
Originaldateien der Arbeitsunterlagen (z. B. Gefährdungs-Checkliste Maßnahmenblätter) vom
Verlag angefordert werden. Betreiber die Maschinen und Anlagen einkaufen sind unter
Umständen verpflichtet für diese Arbeitsmittel Gefährdungsbeurteilungen nach
Arbeitsschutzgesetz bzw. Betriebssicherheitsverordnung durchzuführen. Sie können ihren
Analyse- und Dokumentationsaufwand begrenzen wenn nur richtlinienkonforme Maschinen und
Anlagen beschafft werden bei denen die verantwortlichen Hersteller bereits Risikobeurteilungen
gemäß EG-Maschinenrichtlinie durchgeführt und dokumentiert haben. Die von einem Betreiber zu
veranlassenden Maßnahmen des Arbeitsschutzes beschränken sich dann z. B. auf die Herausgabe von
Betriebsanweisungen zur Beherrschung unvermeidbarer Restrisiken und auf Schutzmaßnahmen die
wegen Gefährdungen aus dem Umfeld einer Maschine Anlage erforderlich sind. Betreiber die beim
Selbstbau von Maschinen der Errichtung neuer Produktionsanlagen oder dem Umbau von Altanlagen
wie Hersteller tätig werden sind allerdings verpflichtet Risikobeurteilungen gemäß
EG-Maschinenrichtlinie durchzuführen. Diese Broschüre soll insbesondere kleineren
Maschinenherstellern und der Vielzahl von Betreibern die wie Hersteller tätig werden eine
Anleitung für die praktische Durchführung von Risikobeurteilungen sowie die Aufstellung von
Sicherheits- und Bedienungskonzepten geben.
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