Die zahlreichen Gesetzestexte germanischer Stämme sind glücklich überliefert hier
zusammengetragen und auf ihre Gemeinsamkeiten und Ursprünge hin untersucht. Sie zeichnen ein
scharfes Bild germanischen Rechtsdenkens dass trozt seiner Varianten in vielen Völkerschaften
und Jahrhunderten eine archaische Konsequenz und Klarheit aufweist. Wie schlossen Germanen den
Ehebund? Wer führte ihre Stämme und Heere an? Wie kamen Gericht und Urteil zustande? Wie waren
Rache und Fehde geregelt? Wann und wie musste ein Germane schwören? Welche Strafe erfuhr der
Dieb der Mörder der Ehebrecher? Wie holte man geraubte Ehre zurück? Wie funktionierten
Entführungsehe Thing Mundschaft Sippenehre? Was kennzeichnete den freien Mann? Wann und wie
führte man einen Zweikampf? Wie wurde geerbt gepfändet geklagt gewählt verbannt? Im Recht
spiegelt sich das Leben. Der Leser wird anhand des Rechtsbrauches in einer Rundumschau durch
alle Bereiche des altgermanischen Alltags geführt. Die teils wörtlich angeführten
Gesetzesklauseln von Goten Alemannen Dänen usw. geben einen lebhaften Eindruck von Ethos
Kultur und Lebensrealität der Germanen. Das germanische Recht ist beherrscht von Gedanken der
Freiheit Eigenverantwortung Kampftapferkeit Pflichterfüllung und des Sippenzusammenhaltes.
Es ist nicht denkbar ohne unumstürzliche Heiligtümer wie Ehre Eid Ehe und Verwandtschaft.
Weil es sehr von solchem Gefühl inneren Überzeugungen und schlichtem uraltem Rechtsinstinkt
lebt taucht der Leser auch in die Geisteshaltung seiner vormittelalterlichen Altvorderen ein
und erfährt eine Gedankenwelt die von modernem Staatsrecht verschiedener kaum sein könnte
viele Begriffe und Praktiken späterer Zeiten aber bereits vorwegnimmt. Im Buch wird außerdem
deutlich: Das germanische Recht ist nicht trennbar von germanischem Wortschatz Brauch
Religion und der rauen Geschichte seiner Stämme. Es zeigt die erstaunliche Einheit des Denkens
und Fühlens von Island bis in die Lombardei und von der Eisenzeit bis ins Hochmittelalter. Wer
Ritterschlag Fehdehandschuh Königskrone Tjost und Brautgabe als mittelalterlich ansieht
irrt. Mancher Traditionsstrang altgermanischen Rechts hat gar bis in die Neuzeit überlebt.
Linus Ammer lässt ein Stück deutscher Vorzeit wieder ins Bewusstsein der Gegenwart treten und
stellt mithilfe eines umfangreichen Quellenschatzes neben das praktizierte römische in all
seiner Urwüchsigkeit das alte germanische Recht.