Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV-VStG) zum 1. Januar 2012 wurde die bisherige Regelung der ambulanten
Behandlung im Krankenhaus gemäß 116b SGB V durch die ambulante spezialfachärztliche Versorgung
ASV ersetzt. Die ersten neuen Konkretisierungen zum Gastrointestinalen Tumor und der
Tuberkulose sind bereits seit 01.07.2014 gültig. Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz
(GKV-VSG 2015) werden weitere Änderungen durch den Gesetzgeber für die Rahmenbedingungen der
ASV verabschiedet. Im Rahmen des GKV-VSG bleiben demnach Bestimmungen nach dem alten Recht nur
noch für 3 Jahre erhalten. Krankenhäuser die auf den sogenannten Bestandsschutz gehofft haben
müssen nun ihre Aktivitäten wieder aufnehmen. Die ASV-Abrechnung 2016 ist das einzige Werk das
sich praxisorientiert auf eine verständliche Darstellung des sehr umfangreichen und schwer zu
durchdringenden Konstrukts EBM im Bereich der ASV-Abrechnung konzentriert. Viel diskutierte
Abrechnungsfragen werden aufgegriffen und mit wertvollen Tipps aus jahrelanger
Abrechnungspraxis beantwortet.