Das Nichtrechtsgeschäft stellt sich als eine der faszinierendsten und kontroversesten
Rechtsfiguren des Zivilrechts in Europa dar. Erfunden von dem deutschen Karl Salomo Zachariae
von Lingenthal in seinem Handbuch zum französischen Zivilrecht wurde sie durch die Übersetzung
dieses Werkes unter dem Stichwort acte inexistant in Frankreich übernommen. Der Einfluss
Frankreichs bewirkte seinerseits die Verbreitung dieser Lehre auf ganz Europa (mit Ausnahme von
Großbritannien) und selbst Lateinamerika. Man spricht dabei von negozio giuridico inesistente
(Italienisch) negocio jurídico inexistente (Spanisch) und negócio jurídico inexistente
(Portugiesisch). Die Gemeinsamkeit in allen Rechtsordnungen ist jedoch dass sich das
Schrifttum nach wie vor streitet ob die Rechtsfigur Nichtrechtsgeschäft notwendig ist. Ein
rückwirkender Blick auf das deutsche Zivilrecht zeigt dass der Begriff Nichtrechtsgeschäft
fast nirgendwo zu finden ist. Die vorliegende Untersuchung strebt nach einer Erklärung dieses
unangenehmen Schweigens des deutschen Zivilrechts.