Selten hat sich ein deutsches Bundesland bei der Bearbeitung eines Raubkunstfalls so
schwergetan wie der Freistaat Bayern im Falle der Madame Soler. Der Bankier und Kunstsammler
Paul von Mendelssohn-Bartholdy hatte sich in den Anfängen des NS-Regimes von diesem Gemälde und
anderen Picasso-Werken trennen müssen. Zum einen weigert der Freistaat sich das Gemälde das
er für die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen 1964 unter mysteriösen Umständen erworben hat
der Erbengemeinschaft Mendelssohn-Bartholdy zu restituieren. Zum anderen lehnt er auch was
mittlerweile der eigentliche Skandal ist eine Prüfung des Falles durch die Beratende
Kommission (Limbach-Kommission) ab welche seit 2003 existiert und in Konfliktfällen vermitteln
soll.