Geldwäscheprävention: Alles was Sie als Notar und als Mitarbeiter im Notariat zu den neuen
Veränderungen rund um das GwG wissen müssen! Das Transparenzregister wird stetig
weiterentwickelt sodass die Qualität der Eintragungen steigt und noch weiter (insbesondere
durch die Zunahme von Unstimmigkeitsmeldungen und der Verhängung von Bußgeldern des
Bundesverwaltungsamts für Nichtmeldungen von wirtschaftlich Berechtigten) verbessert wird. Ab
dem 1.1.2026 ist auch die neue Unstimmigkeitsmeldung II zu beachten. Seit dem 1.4.2023 wirkt
das neue Bargeldverbot. Dieses muss vor allem bei Kauf- sowie Tauschverträgen und auch bei
Abtretungen von Gesellschaftsanteilen an Gesellschaften die mittelbar oder unmittelbar
Immobilien besitzen beachtet werden. Wurde das Bargeldverbot von den Beteiligten missachtet
ist die Bezahlung der Immobilie durch diese Art der Bezahlung nicht erfolgt. Der Vollzug des
Kaufvertrages ist blockiert und die Beseitigung von Fehlleistungen rückt für die Betroffenen
die dann ggf. anwaltliche Hilfe benötigen in den Vordergrund. Jetzt mehr erfahren! So
vermeiden Sie den Verdacht der Geldwäsche in Ihrem Notariat Durch das
Sanktionsdurchsetzungsgesetz II ist § 20 Abs. 1 S. 2 GwG ergänzt worden wodurch ausländische
Gesellschaften die Immobilien in Deutschland "halten" bzw. im Bestand haben nun gegenüber dem
Transparenzregister meldepflichtig sind. Seit dem 1.7.2023 greift deshalb das an eine
Nichteintragung anknüpfende erweiterte Beurkundungsverbot. Auch in vielen anderen Bereichen
ergeben sich Änderungen mit denen Sie sich beschäftigen sollten. Dabei hilft Ihnen die 3.
komplett überarbeitete Auflage des Handbuchs "Das Geldwäschegesetz in der notariellen Praxis".
Zudem enthält das Werk einen Muster-Download. Alles was Sie im Notariat wissen müssen um die
Geldwäsche aktiv zu bekämpfen - dieses praktische Buch unterstützt Sie dabei. Ein Ratgeber für
die Praxis von einem erfahrenen Fachmann Mit André Elsing hat sich ein erfahrener Fachmann
dieses wichtigen Themas angenommen. Er ist Bürovorsteher eines großen Notariats und verfügt
über langjährige Berufserfahrung. Seine Fachkompetenz hat er als Autor in notarrechtlichen
Fachzeitschriften als Leiter von Seminaren und Vortragsveranstaltungen sowie als Herausgeber
des Infobriefs notarbüro unter Beweis gestellt. In die 3. Auflage seines Buchs hat der Autor
praktische Checklisten und hilfreiche Musterschreiben und Verfügungsbögen integriert um Ihnen
die Arbeit mit der heiklen Materie grundlegend zu erleichtern.