Bekanntlich nahm es Bertolt Brecht wie viele Künstler der Moderne mit dem geistigen Eigentum
nicht immer so genau. So benutzte er für die »Dreigroschenoper« die 1928 Premiere hatte
einige Lieder von François Villon die in der Übersetzung von Karl Anton Klammer erschienen
waren ohne die Quelle anzugeben. Das veranlasste Alfred Kerr im Mai 1929 im Berliner Tageblatt
zu scharfen Vorwürfen gegen Brecht der daraufhin seine »Laxheit in Fragen geistigen Eigentums«
einräumte. Die Brecht-Erben haben sich diese »Laxheit« im Umgang mit Brechts eigenem Werk
bisher nicht zu eigen gemacht. Das zeigte zuletzt die Kontroverse um die »Baal«-Inszenierung
von Frank Castorf 2015. Doch was passiert wenn in zehn Jahren die urheberrechtliche
Schutzfrist auf die Werke Brechts abläuft? Die hier versammelten Beiträge verfolgen Brecht als
Urheber als Nutzer fremder Textvorlagen und als Koautor und thematisieren das Urheberrecht von
Autorinnen und Autoren in Zeiten grenzenloser Verbreitung von so genanntem Content. Der Band
dokumentiert die Brecht-Tage 2016 die am Literaturforum im Brecht-Haus stattgefunden haben.Mit
Beiträgen von Sebastian Baumgarten Rainer Dresen Katharina de la Durantaye friendly fire
Albrecht Götz von Olenhusen Annett Gröschner Carl Hegemann Alexander Karschnia Sabine Kebir
Uwe Kolbe LIGNA Jürgen Marten Rupprecht Podszun Cornelius Puschke Ulrike Almut Sandig
Philipp Theisohn Regula Venske und Klaus Völker u. a.