Anna Menzel denkt Recht vom Hören her und damit als ein leiblich und sinnlich bedingtes
Phänomen der Geltung. Damit rückt jener Körper ins Zentrum durch und in dem Recht
Geltungskraft entfalten kann: der menschlichen Resonanzkörper. Die bewusste Priorisierung des
Hören-Könnens betont die oftmals unterreflektierte aber konstitutive Seite performativer
Rechtserzeugung und legt zudem das Antworten-Müssen und damit die Alteritätsethik als
normativen Fluchtpunkt des Rechts frei. Damit bietet die vorliegende Arbeit einen grundlegenden
im Spannungsverhältnis der Sphären von Recht und Politik verorteten Erklärungsansatz dafür
warum Recht in alteritätsethischer Verantwortung steht. Die alteritätsethische Relevanz des
Hörens und Gehört-Werdens wird in dieser Untersuchung mit Blick auf geltendes und kommendes
Recht kritisch überprüft. Im geltenden Recht wird Hören sowohl praktisch als auch narrativ zur
Recht-Fertigung bemüht wie etwa der rhetorische Einsatz des rechtlichen Gehörs zeigt dem ein
gerechtigkeitsstiftender Effekt zugesprochen wird. Tatsächlich liegt in einer feineren Stimmung
des Hörens transformatives und womöglich auch emanzipatives Potenzial für das Recht. Zum einen
weil sich im bewussten Hören auf den rechtlichen Geltungsanspruch ein alteritätssensibler
Zwischenraum öffnet in dem zwischen Gehorsam und Ungehorsam vermittelt werden kann. Zum
anderen weil die Schwerpunktsetzung auf das Hören-Können im Angesicht begrenzter
Aufmerksamkeit neue Antworten auf die Frage nach dem Sinn von Recht bereithält. Denn Recht kann
zwar als An- Ordnung der Stellvertretung nicht selbst Hören wohl aber Sorge für gerechte
Rahmenbedingungen zum Hören und Gehört-Werden tragen.