Das Thema Inklusion der gemeinsame Unterricht aller SchülerInnen beschäftigt die Lehrerinnen
und Lehrer aktuell wie kaum ein anderes Thema. Das von den Vereinten Nationen bereits 2006
verabschiedete Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auch:
UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) genannt trat schon im Jahre 2008 in Kraft. Am 24. Februar
2009 wurde die BRK auch von Deutschland ratifiziert und stellt damit einen völkerrechtlich
verbindlichen Vertrag für die Bundesregierung dar. Inklusion wurde zwar aufgrund der BRK weiter
in den Fokus gerückt befasst sich aber mit Nichten nur mit dem Recht von Menschen mit
Behinderungen auf eine allgemeine Schulbildung sondern umfasst alle Bereiche des menschlichen
Lebens. Inklusion umfasst alle Menschen und kennt daher auch keine Unterscheidungen zwischen
Menschen mit Behinderungen und solchen ohne vielmehr findet überhaupt keine Kategorisierung
statt weder in der Schule noch in irgendeinem anderen Bereich der Gesellschaft. Am Beispiel
von New Brunswick wird deutlich dass es möglich ist Inklusion auch auf breiterer Ebene zu
verwirklichen. Hier wagte man schon 1986 den Schritt zu einer Schule für alle Kinder und
seither wird dort überall gemeinsamer Unterricht angeboten. Im Rest des Landes sieht es aber
nicht unbedingt schlechter aus: Alle exeptional children werden in Kanada gemeinsam
unterrichtet und bekommen eine individuelle Förderung genauso wie auch alle anderen
SchülerInnen die Hilfe benötigen diese bei Bedarf in verschiedenen Einrichtungen innerhalb
der Schule bekommen können.