Als Kraftbayrisch 1912 erschien machte das Buch Schlagzeilen. Es wurde - nicht zuletzt
aufgrund negativer Gutachten des berühmt-berüchtigten Zensurbeirats bei der Polizeidirektion
München - wegen Verbreitung unzüchtiger Schriften ( 184 Reichsstrafgesetzbuch) verboten und
beschlagnahmt. Der darauf folgende Prozeß um dieses Skandalbuch vor dem Königlichen Landgericht
München I wurde erst durch das engagierte Eintreten von Michael Georg Conrad Ludwig Ganghofer
und Ludwig Thoma zu Gunsten Queris entschieden. Thoma schrieb damals: Aus Prüderie - denn die
Sittlichkeit hat mit diesem ganzen Aufpassertum nicht das mindeste zu tun - eine Sammlung alter
und neuer Kraftworte die immer wieder im Volke entstehen unterdrücken heißt wirkliche
Volkskunde verbieten. - Kraftbayrisch wurde schließlich freigegeben und die Kosten des
Verfahrens der Staatskasse aufgebürdet.