Die Prüfungsdichte in Restaurants Cafés Imbissstuben und ähnlichen Betrieben ist in den
letzten Jahren stetig angestiegen. Gleichzeitig räumt die Kassen-Nachschau den Finanzbehörden
immer mehr Rechte ein. Prüfende dürfen Ihre Geschäftsräume inzwischen ohne vorherige
Ankündigung betreten um- Ihr Verhalten an der Kasse zu beobachten - Testkäufe durchzuführen -
Kassenunterlagen anzufordern und Auskünfte einzuholen - einen Kassensturz durchzuführen und-
sofort Zugriff auf die Einzelaufzeichnungen der elektronischen Aufzeichnungssysteme und auf die
abgesicherten Daten der TSE zu nehmen.Damit wird die ordnungsmäßig geführte Kasse zu einer
zentralen Herausforderung für Betreibende von Gastronomiebetrieben um keine nachteiligen
Rechtsfolgen gegen sich gelten lassen zu müssen. Lesen Sie in der Ausgabe u. a. wie Sie
Aufzeichnungen über- Freigetränke Happy-Hour-Zeiten - Verderb Schwund und Diebstahl -
Sachspenden an die Tafel oder- Trinkgelder an Unternehmer und Mitarbeiterführen und wie
Bewirtungskostenrechnungen aussehen müssen. Erfahren Sie was Prüfende der Finanzverwaltung
dürfen und was nicht. Die aus der Feder des BMF stammenden FAQ und Anwendungserlasse sind
ebenso berücksichtigt wie die GoBD 2019. Thematisiert werden auch die Folgerungen aus der
Pandemie so etwa die befristete Absenkung der Mehrwertsteuer für Speisen bis zum
31.12.2022.Urteile der Finanzgerichtsbarkeit oder Ausführungen zu Notwendigkeit und Inhalten
einer Verfahrensdokumentation runden das Werk ab.Bei Detailfragen auch zu den
Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen unterstützt Sie Ihre Steuerberatungskanzlei.Hinweis:
Bei cloudbasierten Kassensystemen sind noch einige rechtliche Fragen in Klärung. Hiervon ist
der Erscheinungstermin dieses Artikels abhängig.