Ab dem 01.01.2025 tritt eine bedeutende Änderung zur Kleinunternehmerregelung in Kraft die von
der Europäischen Union mit der Richtlinie RL (EU) 2020 285 beschlossen wurde und mit dem
Jahressteuergesetz 2024 in nationales Recht umgesetzt wird. Neu ist dass nun auch eine
grenzüberschreitende Anwendung der Kleinunternehmerregelung möglich ist. Unternehmen mit Sitz
in Deutschland können nun unter bestimmten Voraussetzungen auch in anderen Mitgliedstaaten der
EU ihre Umsätze gemäß der dort geltenden Kleinunternehmerregelung behandeln. Ebenso können
Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen ihre Umsätze im Inland
der nationalen Kleinunternehmerregelung unterwerfen. Kleinunternehmer führen künftig
steuerfreie Umsätze aus was Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug und die Rechnungserstellung
hat. Diese strukturelle Änderung der Regelung führt zu einer Erweiterung der Anwendung und
bietet erhebliche Gestaltungspotentiale. Für die Kontrolle zur Einhaltung der Voraussetzung
soll daher zum 01.01.2025 ein besonderes Meldeverfahren sowie eine
"Kleinunternehmer-Identifikationsnummer" eingeführt werden. In Deutschland zählen viele neu
gegründete oder als Nebenerwerb betriebene Unternehmen zu den kleinen Unternehmen und können
von der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Das Fachbuch gibt Ihnen
als Unternehmen einen umfassenden Überblick zu den aktuellen Neuerungen der
Kleinunternehmerregelung und zeigt Vor- und Nachteile auf Bei Detailfragen auch zu den
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