Die letzte Hinrichtung in der DDR Am 26. Juni 1981 wurde in Leipzig durch »Nahschuss in das
Hinterhaupt« das letzte Todesurteil der DDR-Geschichte vollstreckt. Zwei Wochen zuvor hatte das
Oberste Gericht der DDR das Urteil gefällt: Dr. Werner Teske Jahrgang 1942 Hauptmann der
Hauptverwaltung A im Ministerium für Staatssicherheit wurde »vorbereiteter und vollendeter
Spionage im besonders schweren Fall in Tateinheit mit vorbereiteter Fahnenflucht im schweren
Fall« für schuldig befunden. Erich Honecker machte von seinem Gnadenrecht keinen Gebrauch er
schaffte die Todesstrafe erst 1987 ab. Seit Gründung der DDR 1949 waren mindestens 164 Personen
zum Tode verurteilt worden etwa 52 davon wegen »politischer Delikte«. Der Fall wirft bis heute
Fragen auf: Wollte Staatssicherheitsminister Mielke nach der Flucht des HV A-Offiziers Werner
Stiller 1979 an Teske ein Exempel statuieren? Doch warum wurde die Hinrichtung nicht unter
seinen Kollegen publik gemacht?Gunter Lange zeichnet den Lebensweg Teskes von seiner Kindheit
in Berlin über das Studium der Wirtschaftswissenschaften und seine Tätigkeit als
Führungsoffizier für Westspione im HV A-Sektor Wissenschaft und Technik sowie den Prozess gegen
ihn nach. Offenbar war Teske zunehmend unzufrieden und unterschlug Geld. Aber wollte er
wirklich »überlaufen«? »Gut dass es dieses Buch jetzt endlich gibt.« Sven-Felix Kellerhoff
Die Welt »Aufschlussreiche Einsichten.« Marcus Heumann Deutschlandfunk