Ab dem 01.01.2019 wird die neue Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) die bisherigen Verordnungen
zum Röntgen- und Strahlenschutz ablösen. Sie wurde komplett überarbeitet inhaltlich präzisiert
und erweitert sowie auf den neuesten technischen Stand gebracht.Damit bei Kontrollen alle
Anforderungen ohne Beanstandungen erfüllt werden müssen entsprechende Nachweise erbracht
werden.