Die Arbeit befasst sich mit der Reform des Versicherungsvertragsrechts in Japan das parallel
mit der VVG-Reform 2008 und der Reform in England in 2012 erheblich erneuert wurde. Den
Schwerpunkt bildet die vorvertragliche Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers. Hierbei werden
die Charakteristika die Voraussetzungen und die Anzeigepflichtverletzung rechtsvergleichend
analysiert. In der Versicherungsrechtdogmatik und in der Rechtsprechung sind deutsche und
englische Rechtsgedanken wiederzufinden. Dies mag damit zusammenhängen dass das Japanische
Recht historisch durch das deutsche Recht geprägt ist. Allerdings weicht sie auch davon ab: Sie
hält an dem Alles-oder-nichts-Prinzip fest obwohl die Reformen in Deutschland und England
gezeigt haben dass es wegen der Schutzbedürftigkeit des Versicherungsnehmers anders möglich
ist. Es wird die Rechtsnatur der vorvertraglichen Anzeigepflicht erläutert die teilweise
deutsche Rechtstheorien beinhalten. Hieran knüpft die Erörterung der Voraussetzungen an wobei
am Beispiel des Moral Hazard als Gefahrumstand oder der Wirkung von vorformulierten Fragen des
Versicherers abweichende Auffassungen in Japan aufgezeigt werden. Ergänzt wird dieser Teil mit
der Darstellung der Anzeige mittels eines Vermittlers. Am Ende wird erläutert warum die
Ablehnung des Proportionalitätsprinzips einer Korrektur bedarf. Der Autor appelliert an den
japanischen Rechtsanwender dass die Leistungskürzung in Abhängigkeit zur Schwere der groben
Fahrlässigkeit im Sinne des 28 Abs. 2 VVG (Quotelung) eine umsetzbare und sinnvolle
Alternativlösung bietet.