Die 12. Auflage dieses Standardwerks berücksichtigt neben den aktuellen Rechengrößen 2024
insbesondere folgende Neuerungen: Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz führt zu von
der Anzahl der Kinder abhängigen Beitragssätzen in der gesetzlichen Pflegeversicherung die
dann auch in der Anspar- bzw. Leistungsphase einer bAV zu beachten sind. Über das
Wachstumschancengesetz wiederum passt der Gesetzgeber die Kohortenbesteuerung von gesetzlicher
Rente bzw. Basisrente an die Rechtsprechung des BFH an und ändert dabei auch gleich noch
Versorgungsfreibetrag und Altersentlastungsbetrag. Dazu addiert sich Rechtsprechung z.B. zur
Option des Arbeitgebers anstelle der Rente eine einmalige Kapitalzahlung zu leisten. Und
(wieder) steigende Zinsen hinterlassen ebenfalls ihre Spuren in der bAV.