Ein Recht von Künstlern auf Anerkennung ihrer Urheberschaft und auf Nennung ihres Namens am
Kunstwerk gibt es erst seit der Mitte des 20. Jahrhunderts. Mit diesen Rechtsansprüchen wird
einem zeitlich weit zurückreichenden Bedürfnis künstlerisch schaffender Menschen Rechnung
getragen. Bereits in den ersten Handabdrücken auf den bemalten Wänden steinzeitlicher Höhlen
wollten gestaltende Menschen ein Zeichen von sich hinterlassen. Signaturen und Inschriften von
Künstlern erzählen von Schöpferstolz Geltungsstreben Konkurrenzdenken und dem Wunsch auch
für die Nachwelt in Erinnerung zu bleiben. Die Künstler haben über alle sich wandelnden
gesellschaftlichen und kulturellen Veränderungen hinweg eine persönliche Beziehung zwischen
ihrer Kunstfertigkeit und ihren Kunstwerken beansprucht und diese wurde ihnen grundsätzlich
auch von ihren Auftraggebern und ihrem Publikum zugebilligt ohne dass dazu ein rechtlicher
Zwang oder Druck gegeben war. Ab dem 19. Jahrhundert besiegelt die Künstlersignatur zugleich
auch die Authentizität des Kunstwerks als Original in Abgrenzung zu Kopie und Fremdwerk womit
ein weiteres Themenfeld eröffnet ist. Die Leserinnen und Leser erwartet eine unterhaltsame
Tour d'Horizon durch die Welt der Künstlerinschriften und Signaturen von der Antike bis in die
zeitgenössische Kunst.