Unsere Rechtsordnung behandelt die Natur wie eine Ansammlung von Gegenständen die der Mensch
nach Belieben gestalten und gebrauchen kann. Aber die Natur ist ein lebendiges System. Wir sind
aus der Natur hervorgegangen und stehen mit ihr in einer dynamischen Beziehung. Dies sollte
sich auch im Recht widerspiegeln. Für eine gemeinsame Zukunft von menschlichen Gesellschaften
und allen anderen Lebensformen auf der Erde müssen wir daher einen Perspektivwechsel schaffen:
hin zu einem Rechtssystem das die Natur nicht nur als Ressource sondern wegen ihres
Eigenwertes als Rechtssubjekt betrachtet. Zentral dabei sind eigene Rechte der Natur und ein
ökologisches Grundprinzip. Wie können die Eigenrechte der Natur ausgestaltet sein? In welchem
Verhältnis stehen sie zu menschlichen Grundrechten und welche Auswirkungen hätte eine solche
Rechtsgemeinschaft mit der Natur? Dieses Buch öffnet den Blick auf eine Gemeinschaft mit der
Natur im Rahmen einer freiheitlichen und demokratischen Rechtsordnung.