Aus organischem Fledermausdünger
Zur Beschleunigung der Wurzelbildung
Üppige Blüte
Erhöhte Abwehrfunktion gegen Bakterien
Für Erde, Kokos, Hydrosysteme
Indoor und Outdoor
Da nicht alle Züchter Boden, Kokos oder andere organischen Substrate verwenden, hat Guanokalong ein flüssiges Guanoprodukt entwickelt, das auf Kokos und allen anderen Kulturmethoden funktioniert um die Vorteile, wie die Verbesserung des Geschmacks durch Guanokalong zu nutzen. Es ist eine flüssige Version aus dem Guanokalong Pulver.
Das Guanokalong Extrakt ist ein flüssiger Zusatzstoff, der sofort von der Pflanze aufgenommen werden kann. Es wird mit Hilfe einer belüfteten. rezirkulierenden Wasserkreisstoffanlage hergestellt. Das Guanokalong Extrakt ist kein Düngemittel. Der höchstmessbare NPK Wert liegt bei maximal 2%. Da es sich bei der Produktion um einen natürlichen Vorgang handelt können nicht alle Nährstoffe aus dem Produkt in das Extrakt entzogen werden. Die vollständigen Eigenschaften von Guanokalong können nur durch die Verwendung von Powder oder Pellets erreicht werden, dafür wird aber der Geschmack des Produktes durch Hilfe des Extraktes organischer.
Das Extrakt sollte etwa einmal die Woche mit zur regulären Düngung, bei Verwendung mineralischer Grunddünger, verabreicht werden. Dem Produkt sind keine Zusatzstoffe wie beispielsweise Hormone, Konservierungsmittel, Zucker oder Säuren hinzugefügt. Nach der Produktion lassen wir das Extrakt mindestens eine Woche ruhen, um trüben Schwebstoffen ausreichend Zeit zu geben sich abzusetzen. Erst nachdem das Extrakt wieder klar geworden ist, wird es in Flaschen gefüllt. Dadurch kann das Extrakt keine Bewässerungsteile verstopfen.
Der Geschmack des Endprodukts wird unvergleichlich!
Nutze das Extrakt einmal die Woche vom Anfang bis zum Ende der Kulturperiode. Einige Züchter nutzen das Produkt lediglich in der letzten Woche, um den Geschmack merklich zu verbessern. Es sollten mindestens 10ml/L verwendet werden. Je organischer der Geschmack sein soll, desto mehr Produkt sollte dem Gießwasser hinzugefügt werden. Zur Orchideenzucht kann ein 1/1 Verhältnis Wasser und Extrakt verwendet werden um eine gesundes Orchideenwachstum zu erzielen. Das Extrakt mag zusätzlich verwendet werden, wenn andere Düngemittel als Guanokalong genutzt werden.
Dem Gießwasser 1 mal pro Woche hinzufügen
Stecklinge: 10ml / Liter
Wachstum: 10-20 ml / Liter
Blüte: 10-30 ml / Liter
Extract Taste Improver Spezifikationen
100 % natürlicher Fledermauskot
NPK < 2 % in flüssiger Form
Die Farbe kann zwischen den Chargen variieren
Keine zugesetzten Konservierungsstoffe, Hormone, Säuren oder Zucker
Hintergrund
Guanokalong®-Extrakt wird aus dem Kot von Fledermäusen hergestellt, die im Regenwald leben. Diese suchen sich ihre Nahrung auf natürliche Weise selbst aus, sodass ihr Kot vollkommen organisch ist: Im Regenwald, einer natürlichen Umgebung, die vom Menschen unberührt bleibt, gibt es reichlich reife Früchte und gesunde Insekten. Über Hunderte von Jahren sammelten sich diese Guano-Ablagerungen in Höhlen an und verwandelten sich im Laufe der Zeit in Kompost, eine ausgezeichnete Pflanzennahrungsquelle für den ökologischen Anbau von essbaren Nutzpflanzen wie Erdbeeren, Tomaten und Kräutern.
Produktion
Guanokalong®-Extrakt ist kein Dünger. Er wird aus Guanokalong®-Pulver und Wasser hergestellt: Das Pulver wird mit Wasser vermischt und lange gerührt. Sobald der Extrakt fertig ist, lassen wir ihn eine Woche ruhen. Dadurch können die schwereren Partikel auf den Boden des Fasses sinken. Der klare Extrakt wird dann in ein anderes Fass umgefüllt und direkt in Flaschen und Kanister gegossen. Der klare Extrakt verstopft Ihre Systeme nicht.
* Alle Preise inkl. MwSt., ggf. zzgl. Versandkosten. Preise und Verfügbarkeit können sich seit der letzten Aktualisierung geändert haben.
Beim Klick auf „Zum Angebot" oder „Zum Shop" verlässt du EAN-Shopping.de und wirst zum jeweiligen Händler weitergeleitet.
EAN-Shopping.de erhält ggf. eine Provision — für dich entstehen keine Mehrkosten.
Letzte Aktualisierung: 10.06.2026 01:04 Uhr.
** Grundpreisangaben werden, sofern vom jeweiligen Händler bereitgestellt, automatisch aus den Produktdaten übernommen und dienen der Vergleichbarkeit gemäß § 5 PAngV. Maßgeblich ist stets der beim Händler zum Zeitpunkt des Kaufs angegebene Grundpreis.