Das ist Ihre Arbeit wert! - Neue Gebührensätze für Steuerberater ab Juli 2025 im
praxisgerechten Überblick Gebührenfragen zwischen Mandant und Steuerberater sind häufig
Gegenstand von Verfahren vor den Berufskammern und Zivilgerichten. Auslöser der Streitigkeiten
sind meist fehlende oder falsche Vorstellungen des Mandanten über den Wert der Leistung des
Steuerberaters oder die fehlende Transparenz der Gebührenrechnung. Abrechnungssicherheit und
Transparenz: Gebührenfragen zwischen Mandant und Steuerberater sind häufig Gegenstand von
Verfahren vor den Berufskammern und Zivilgerichten. Auslöser der Streitigkeiten sind meist
fehlende oder falsche Vorstellungen des Mandanten über den Wert der Leistung des Steuerberaters
oder die mangelnde Transparenz der Gebührenrechnung. Der von RA FAStR FAErbR Dr. Christoph Goez
und Sebastian Orth verfasste Leitfaden "Steuerberatervergütungsverordnung" unterstützt den
Steuerberater dabei seine Beratungsleistung korrekt nach dem ab Juli 2025 gültigen
Gebührenrecht abzurechnen und Streitigkeiten mit den Mandanten zu vermeiden. Alle
Rechtsgrundlagen im direkten Zugriff: Die aktuellen Fassungen der StBVV und des für
Steuerberater teilweise ebenfalls einschlägigen RVG mit den amtlichen Vergütungstabellen die
im vorliegenden Werk zur Unterstützung bei der Honorarabrechnung redaktionell um praktische
Umrechnungstabellen mit Bruchteilsgebührenwerten erweitert wurden geben den rechtlichen Rahmen
und die Grenzen vor die der Steuerberater bei Vergütungsfragen zu beachten hat. Praktische und
verständliche Erläuterungen: Mit ausführlichen Erläuterungen zur StBVV und zu den für
Steuerberater anwendbaren Teilen des RVG gibt der Leitfaden einen verlässlichen Überblick zum
steuerlichen Gebührenrecht. Die Erläuterungen zur Vergütung unterstützen den Steuerberater
dabei den Gebührenanspruch durchzusetzen und ihn dem Mandanten transparent zu erläutern.
Übersichten zu Gegenstandswerten und Leistungen: Nach Gebührentatbeständen sortierte
Gebührenübersichten helfen beim schnellen Auffinden des gültigen Gebührenrahmens in der StBVV
und im RVG soweit es einschlägig ist. Auch bei der häufig unklaren Abrechnung der
gebührenrechtlich nicht geregelten Tätigkeiten die der Steuerberater außerhalb seiner
Vorbehaltsaufgaben erfüllt (sog. "vereinbare Tätigkeiten" nach § 57 Abs. 3 StBerG) hilft eine
ABC-Übersicht. Von A wie Abwickler bis Z wie Zwangsverwalter weist sie dem Steuerberater den
Weg zu den hier weit verzweigten Rechtsgrundlagen für die Honorierung solcher Leistungen die
von § 670 BGB über § 265 Abs. 2 AktG bis hin zu § 153 ZVG i.V.m. § 23 ZwVwV reichen. Eine
ABC-Übersicht zu den Streitwerten im FG-Verfahren führt durch die Verfahrensgegenstände von A
wie "Abgabe der Steuererklärung" bis Z wie "Zwangsvollstreckung". Die Übersicht zum
FG-Verfahren erläutert die für die Abrechnung jeweils einschlägigen Gebührenwerte unter
Berücksichtigung der aktuellsten Rechtsprechung des BFH. Sämtliche Tätigkeiten des
Steuerberaters werden außerdem in einer Übersicht der Gebührentatbestände aufgeschlüsselt
dargestellt. Onlinerechner und Umrechnungstabellen: Praktische Umrechnungstabellen geben zu den
Gebührentabellen der StBVV (Tabellen A bis D) geben alle einschlägigen Bruchteilsgebührenwerte
als absolute Werte wieder. Entsprechende Umrechnungstabellen enthält das Werk auch für die
Dezimalgebührenwerte der RVG-Tabellen soweit sie für Steuerberater einschlägig sind (Tabellen
zu §§ 13 49 RVG). So kann der Steuerberater die absolute Höhe der verschiedenen Bruchteils-
oder Dezimalgebühren die in der StBVV oder im RVG als Gebührenrahmen für verschiedene
Leistungen abhängig vom Gegenstandwert vorgesehen sind auf einen Blick erkennen einschätzen
und wirtschaftlich bewerten als Grundlage für seine Honorarentscheidung. Darüber hinaus steht
den Nutzern des Leitfadens ein komfortabler Online-Gebührenrechner zur Verfügung auf den sie
über einen Zugangscode zugreifen können den Nutzer beim Erwerb des Werks erhalten.
Komfortables Griffregister und Ringbindung: Ein übersichtliches Griffregister ermöglicht ein
schnelles und gezieltes Nachschlagen im Werk. Eine praktische Ringbindung garantiert dass das
Werk auf dem Schreibtisch immer plan aufliegt was ein störungsfreies und konzentriertes
Arbeiten erlaubt. Die inhaltlichen Schwerpunkte: Praxisnahe Erläuterungen zu StBVV und RVG
Hinweise zu den für Steuerberater gem. §§ 17 Abs. 2 21 Abs. 2 und 40 StBVV einschlägigen
RVG-Vorschriften mit den gültigen Gebührensätzen Verordnungs- und Gesetzestexte im aktuellen
Wortlaut (StBVV und RVG) Ab Juli 2025 gültige Gebührentabellen mit praktischen
Umrechnungstabellen für alle Bruchteilsgebührenwerte (StBVV) und Dezimalgebührenwerte (RVG)
Katalog zu den vereinbaren Tätigkeiten und deren Abrechnung Gebührenrechner (online) Das ist
neu: Die Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerberatungsvergütungsverordnung erhöht zum
1.7.2025 in der StBVV die Wertgebühren um sechs Prozent und die mittleren Betragsrahmengebühr
für die Lohnbuchführung um etwa neun Prozent. Bei der Zeitgebühr wird die Berechnungseinheit
von "je halber Stunde" auf "je viertel Stunde" und zugleich der mittlere Gebührensatz um neun
Prozent angehoben. Zudem werden das Tage- und Abwesenheitsgeld für Geschäftsreisen von
Steuerberatern an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) angeglichen und einheitliche
Regelungen für den Abschluss von Vergütungsvereinbarungen geschaffen. Die bestehenden
Beschränkungen bei Pauschalvergütungen entfallen. Schließlich werden aus Gründen der
Rechtsklarheit vereinzelt neue Gebührentatbestände in die StBVV aufgenommen werden. Das Kosten-
und Betreungsrechtsänderungsgesetz (KostBRÄG) 2025 erhöht zum 1.6.2025 die Wertgebühren nach
dem RVG um 6 % Festgebühren um 9 %. Auch die Gerichtskosten und die Gebühren für
Gerichtsvollzieher Sachverständige und Dolmetscher werden angehoben ebenso die Vergütung bei
Vormundschaften und Betreuungen. Die Autoren: Dr. Christoph Goez und Sebastian Orth sind
ausgewiesene Kenner des Gebühren- und Berufsrechts nicht nur der Steuerberater sondern auch
der Rechtsanwälte. Dr. Christoph Goez ist Fachanwalt für Steuerrecht und Erbrecht und Partner
der Rechtanwaltskanzlei Alpmann Fröhlich in Münster und Vizepräsident des Deutschen
Unternehmenssteuer Verbandes e.V. (DUV).