Textausgabe mit Gebührentabellen inklusive Anlagepauschale und USt Das Buch enthält den
vollständigen Text der StBVV in der seit 1.7.2025 geltenden Fassung mit den einzelnen
Gebührentatbeständen sowie die dazugehörigen Tabellen. Die aktuellen Änderungen der Verordnung
sind fett hervorgehoben und durch Fußnoten erläutert. Die Tabellen A bis D mit eingearbeiteter
Auslagenpauschale und Umsatzsteuer sind als Anlagen beigefügt. Das Rechtsbehelfsverfahren nach
neuem Recht wird erläutert und durch die Tabelle nach § 13 RVG ergänzt. Diese Anhänge
erleichtern die praktische Arbeit mit der novellierten StBVV. Praktischer als Online-Rechner
Die Tabellen ermöglichen eine schnelle Gebührenfindung im Mandantengespräch sowie bei der
Rechnungserstellung. Den nächsten Tabellensprung und die Gebühren zu den Zehntelsätzen daneben
hat man dabei immer im Blick – anders als bei Online-Rechnern. In der Praxis wertvoll für eine
sofortige Kostenansage gegenüber dem Mandanten: Netto Auslagen Umsatzsteuer Brutto
aufgefächert auf Zehntelwerte zum Ablesen. Erfahrener Autor Bernhard Starz ist Mitglied im
Vergütungsrechtsausschuss der Bundessteuerberaterkammer sowie Vorstandsmitglied der
Steuerberaterkammer Südbaden (Ausschuss »Gebührenrecht«) und hält bundesweit Seminare zum
Thema. Wichtige Neuerungen ab 1.7.2025 Mit der am 1. Juli 2025 in Kraft getretenen »Fünften
Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen« hat der Gesetzgeber erneut eine deutliche
Anpassung der Steuerberatergebühren an die wirtschaftliche Entwicklung vorgenommen. Erhöhung
der Wertgebühren Die Änderungen umfassen eine lineare Erhöhung der Wertgebühren (Tabellen A bis
D) um durchschnittlich 6 % sowie der Betragsrahmengebühren für Tätigkeiten nach § 34 StBVV
(Lohnbuchführung und -abrechnungen) um durchschnittlich 9 %. Neben einer Anhebung der
Stundensätze für Zeithonorare um rund 9 % wurde auch die Taktung von bisher einer halben Stunde
auf eine viertelstundengenaue Abrechnung geändert. Erhebliche Änderungen bei den
Vergütungsvereinbarungen Umfassende Änderungen gibt es auch bei Vergütungsvereinbarungen. So
ist künftig Textform Pflicht und es ist möglich eine niedrigere als die gesetzliche
Mindestvergütung zu vereinbaren sofern diese in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung
Verantwortung und Haftungsrisiko steht. Für Pauschalvergütungsvereinbarungen gelten mit der
novellierten Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) die gleichen Voraussetzungen wie
allgemein für Vergütungsvereinbarungen. Neue Gebühren Neben zahlreichen weiteren inhaltlichen
Änderungen wurden neu in die Verordnung Gebühren für die Mitteilungen von elektronischen
Aufzeichnungssystemen und Sicherheitseinrichtungen (Kassensysteme) sowie für die
Mindeststeuererklärung und den Mindeststeuerbericht aufgenommen. Auf Anregung des Berufsstands
wurde zudem die Gebühr für den Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft in § 22 StBVV
ergänzt. Unentbehrliche Arbeitsgrundlage für … … Steuerberater sowie Rechtsanwälte
Wirtschaftsprüfer vereidigte Buchprüfer und Berufsausübungsgesellschaften die ebenfalls nach
der StBVV abrechnen dürfen.