Nach deutschem Familienrecht hat jedes Kind höchstens zwei Eltern. Trotzdem werden mehr und
mehr Personen in die Zeugung und Erziehung von Kindern einbezogen: Samen- Eizellen- und
Embryonenspender Leihmütter Adoptiv- und Stiefeltern. Wer aber sind die Eltern eines Kindes
und welche Rechte und Pflichten sollten wie viele von ihnen haben? Anne Sanders erörtert die
verschiedenen tatsächlichen Verbindungen zwischen Eltern und Kindern wie die genetische
Abstammung die Schwangerschaft die Zeugung und die soziale Eltern-Kind-Beziehung die das
Verfassungs- und Familienrecht zum Anknüpfungspunkt von Rechten und Pflichten machen. Diese
Verbindungen werden vor dem Hintergrund der Entwicklung des Abstammungs- und Sorgerechts der
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des EGMR sowie der aktuellen Diskussion zur
Grundlage eines neuen Konzepts der Elternschaft gemacht. Dieses ermöglicht die
verfassungsrechtliche Analyse und familienrechtliche Ausgestaltung sowohl von traditionellen
Zwei-Elternverhältnissen als auch von komplizierten Fällen der Mehrelternschaft an denen mehr
als sieben Personen beteiligt sein können. Die Arbeit wurde mit dem Helmut von Schippel Preis
2018 der Deutschen Notarrechtlichen Vereinigung ausgezeichnet.