Wenngleich die Rechtsordnungen kontinentaleuropäischer Länder keinen Strafschadensersatz kennen
können ihre Gerichte im Rahmen des internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts mit diesem
ausländischen Rechtsinstitut befasst sein. Wie beispielsweise haben Gerichte zu entscheiden
wenn die Vollstreckung eines amerikanischen Urteils über punitive damages beantragt wird?
Ausgehend von der abweichenden Rechtsprechung in Deutschland und Frankreich untersucht Marc
Lendermann die unterschiedliche Auslegung des ordre public aus rechtsvergleichender
Perspektive. Im Ergebnis plädiert er für eine Gleichbehandlung ausländischen
Strafschadensersatzes in beiden Ländern. Er zeigt auf dass in Frankreich und Deutschland
Lösungen für unterschiedliche Rechtsfragen betreffend den Umgang mit ausländischem
Strafschadensersatz gefunden wurden die für Gesetzgeber und Gerichte des jeweils anderen
Landes als Orientierung dienen können. Die Arbeit wurde mit dem Prix de la République française
(Preisder Französischen Republik) 2019 ausgezeichnet der von der französischen Regierung
gestiftet wird.