Die Frage der homogenen Ausgestaltung eines Sanktionsregimes für pflichtwidrig handelnde
Vorstandsmitglieder ist seit jeher Gegenstand einer kontrovers geführten rechtspolitischen und
rechtswissenschaftlichen Diskussion. Das Sanktionsregime fußt im Wesentlichen auf zwei Säulen:
der häufig als ineffektiv kritisierten zivilrechtlichen Schadensersatzhaftung nach 93 Abs. 2
AktG und dem Untreuetatbestand der stets als Damoklesschwert über den Vorstandsmitgliedern
schwebt. Weitgehend fremd ist der deutschen Rechtsordnung hingegen die überwiegend mit Skepsis
betrachtete behördlich veranlasste Durchsetzung von Vorstandspflichten. Felix Abetz nimmt die
Schwächen des deutschen Rechts und die daraus resultierenden Vorbehalte zum Anlass und
analysiert die australische Rechtsordnung die - mit der Australian Securities and Investments
Commission als federführender Aufsichtsbehörde - weltweit einzigartige Mechanismen des public
enforcement von Vorstandspflichten entwickelt hat.