Das gesellschaftsrechtliche Beschlussmangelrecht hat in unterschiedlichem Maße eine
Kodifizierung erfahren. Wahrend Beschlussmängel der Aktionarshauptversammlung in den241 ff.
AktG einem umfassenden Regelungskomplex zugeführt wurden fehlen Bestimmungen für andere
Gesellschaftsorgane. Insbesondere das Schicksal fehlerhafter Vorstandsbeschlüsse wurde in der
Literatur bislang nur am Rande aufgegriffen. Angesichts des gleichwohl bestehenden und vom 72.
Deutschen Juristentag 2018 festgestellten Regelungsbedarfs ist insoweit eine gesetzliche Lücke
auszumachen. In diese Lücke stoßt Max Gärtner indem er auf Grundlage der lex lata das
Beschlussmangelrecht des Vorstands der Aktiengesellschaft ergründet. Dabei arbeitet er die
materiellrechtlichen Grundlagen fehlerhafter Vorstandsbeschlüsse auf und legt darüber hinaus
ein Konzept zur prozessualen Geltendmachung entsprechender Beschlussmängel vor.