Welche Voraussetzungen bedingen eine mögliche Haftung deutscher Muttergesellschaften für
Menschenrechtsverletzungen durch ausländische Tochtergesellschaften oder Zulieferer?
Menschenrechtsverletzungen zeigen sich in verschiedenen Zusammenhängen z.B. in unwürdigen
Arbeitsbedingungen oder Kinder- und Sklavenarbeit. Im Mittelpunkt der vorliegenden Analyse
steht das geltende deutsche Privatrecht d.h. das Internationale Zivilverfahrens- und
Privatrecht sowie das autonome Haftungsrecht. Da die Problematik kein exklusives Phänomen der
deutschen Rechtsordnung darstellt berücksichtigt Leonhard Hübner die Lösungen ausländischer
Rechtsordnungen und macht sie für die Beurteilung des deutschen Rechtszustands fruchtbar. Unter
erneuter Zuhilfenahme der Rechtsvergleichung unterbreitet er Regelungsvorschläge de lege
ferenda .