Thomas Ackermann zeigt ein grundlegendes Problem der aktuellen AGB-Rechtsprechung auf: Der
Gesetzgeber selbst ist in die vielzitierte AGB-Falle der BGH-Rechtsprechung getappt. Bei der
Verabschiedung der verschuldensunabhängigen Bestandshaftung für Forderungen und der Einführung
des Verschuldensprinzips verwies er die Parteien zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen
auf Garantievereinbarungen. Diese sind jedoch im Regelfall nicht nur nicht kontrollfrei
sondern widersprechen nunmehr auch dem Verschuldensprinzip als wesentlichem Grundgedanken der
Regelung. Dies zeigt ein Kaleidoskop an rechtlichen (verhaltens-)ökonomischen und
rechtsphilosophischen Überlegungen zur Legitimation der Inhaltskontrolle und des
Verschuldensprinzips. Das augenscheinliche Fehlverständnis des Gesetzgebers über die
gerichtliche Kontrollschärfe verdeutlicht dass die aktuelle Gesetzeslage und ihre
Interpretation durch die Rechtsprechung der Vertragspraxis nicht gerecht werden können.