Die Menschenrechte die universal gelten sollen und die christliche Botschaft die alle
Menschen weltweit erreichen soll haben vieles gemeinsam. Dennoch bestehen auch grundlegende
Unterschiede zwischen kirchlichem und weltlichem Recht.Diesem Verhältnis von Menschenrechten
und christlicher Botschaft widmete sich das 52. Essener Gespräch unter der Überschrift Globale
Menschenrechte und weltweite Verkündigung der christlichen Botschaft.Der erste Teil der Tagung
befasste sich mit der Entwicklung und Institutionalisierung der Menschenrechte sowie dem
Zusammenhang zwischen christlichen Werten und den Menschenrechten.Es folgte eine
wissenschaftliche Zustandsbeschreibung aus der Perspektive der beiden großen christlichen
Kirchen in Deutschland. Daran schloss sich ein politikwissenschaftlicher Beitrag an der sich
insbesondere dem Verhältnis der katholischen Kirche zu den universal geltenden Menschenrechten
widmete.Abgerundet wurde die Tagung mit zwei juristischen Beiträgen die sich mit den
staatlichen Erwartungen an den kirchlichen Umgang mit Menschenrechten befassten. Ausgangspunkt
war hierbei das bestehende System des Staatskirchenrechts und die hieraus resultierende
Rechtsprechung beispielsweise im Bereich des kirchlichen Dienst- und Arbeitsrechtes.Als ein
Fazit des 52. Essener Gesprächs stellte der gastgebende Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck in
seinem Schlusswort fest: ...dass es Querschnittsthemen gibt die eine Form der Betrachtung und
auch der Bearbeitung brauchen die auf beiden Seiten eine zunehmende Kenntnis vom jeweils
eigenlogisch zu verstehenden Leben des Staates und der Kirche bedürfen.Hierzu will auch der
Tagungsband des 52. Essener Gesprächs einen Beitrag leisten.